Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
B 313: Sanierungsarbeiten zwischen der Anschlusstelle Wendlingen und Köngen-Nord in Fahrtrichtung Nürtingen
icon.crdate11.05.2023
Reduzierung der Fahrstreifen bis voraussichtlich Dienstag, 16. Mai 2023
Reduzierung der Fahrstreifen ab Freitag, 12. Mai 2023
Pressemitteilung
Regierungspräsidium Stuttgart
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am vergangenen Wochenende von Freitagabend, 12. Mai 2023, bis Sonntag, 14. Mai 2023, den ersten Teil des Streckenabschnitts der B 313 zwischen der A 8 Anschlussstelle (AS) Wendlingen am Neckar und Köngen-Nord in Fahrtrichtung Nürtingen saniert.
Die Baufirma hat nun kurzfristig mitgeteilt, dass die Verkehrsführung in Fahrtrichtung Stuttgart/Göppingen erst in der kommenden Nacht von Montag, 15. Mai 2023, auf Dienstag, 16. Mai 2023, zurückgebaut werden kann. Bis dahin steht nur ein Fahrstreifen zur Verfügung.
Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen während der Bauzeit.
Der Bund investiert mit dieser Maßnahme rund 3,2 Millionen Euro in den Erhalt der Infrastruktur.
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abgerufen werden.