Die Köngen Card ist eine Idee der lokalen Agenda Köngen Arbeitskreis "Menschen 21". Diese Karte soll Kindern und Jugendlichen einkommensschwacher Familien die Teilnahme an verschiedenen Angeboten ermöglichen. Die Köngener Bonuskarte wird auf Antrag ausgestellt und ist kostenlos. Gültig ist die Bonuskarte bis 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Verlängerung bei Vorliegen der Voraussetzungen um jeweils ein Jahr, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie ist nur mit Lichtbild gültig (bei Kindern über 6 Jahren) und ist bei Wegzug aus Köngen oder wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, an die Gemeinde zurückzugeben. Die Bonuskarte ist nicht übertragbar.
Voraussetzungen:
Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, die in der Gemeinde Köngen ihren Erstwohnsitz haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Empfänger von:
Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)
Leistungen nach Kapitel 3 und 4 SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
sowie Personen, die keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen und deren durchschnittliches Einkommen die Regelsätze des SGB II plus 25% Aufschlag nicht übersteigt.
Antrag und teilnehmende Einrichtungen (PDF-Dokument, 1.019,98 KB, 15.06.2023)
Das Angebot der Einrichtungen ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert werden.
Zusätzliche Einrichtungen:
Musikverein Köngen: Kostenfreie Mitgliedschaft, kostenfreie Ausleihung eines Blasinstruments + Schlagzeug, Kostenfreien Schnupperunterricht (2h), Geschwisterermäßigung
Skiclub Köngen e.V.: 2 Tages Skikurs für Kinder/ Jugendliche bis 16 Jahre kostenfrei
Den Antrag auf Ausstellung der Köngen- Card bitte beim Sozialamt (Frau Zimmermann) der Gemeinde Köngen im Rathaus einreichen.