Im Detail
Wir verstehen uns als ein bürgernahes Dienstleistungsunternehmen. Durch die Bündelung publikumsintensiver Aufgaben an einer Stelle werden unnötige Wege für die Bürgerinnen und Bürger vermieden.
Das können Sie erledigen:
- Einwohnermeldewesen
Abgabe von Führerscheinanträgen (Umtausch von abgelaufenen Kartenführerscheinen, rosafarbenen und grauen Führerscheinen ausschließlich beim Landratsamt Esslingen in der Außenstelle Plochingen - Hinweis: Sie können beim Landratsamt Esslingen den Führerscheinantrag auch online stellen
- Führungszeugnisse
- Gewerbe: An-, Ab- und Ummeldungen
- Personalausweise und Reisepässe
Abgabe von Anträgen für Aufenthaltserlaubnis, -berechtigung und - bewilligung usw. an die Ausländerbehörde beim Landratsamt Esslingen
Abholung Personalausweis
Ob ihr Ausweisdokument abholbereit ist, können Sie hier abrufen.
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier:
Für Ihre Anmeldung:
Für Ausländerangelegenheiten:
- Antrag auf Erteilung/ Verlängerung einer Duldung/ Aufenthaltsgestattung (PDF-Dokument, 331,18 KB, 10.01.2023)
- Antrag auf Neuausstellung eines Aufenthaltstitels (PDF-Dokument, 18,94 KB, 10.01.2023)
- Antrag auf Erteilung/ Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (PDF-Dokument, 27,76 KB, 10.01.2023)
Für Fischereiangelegenheiten:
Für Gewerbetreibende:
- Gewerbeanmeldung (PDF-Dokument, 749,52 KB, 12.12.2025)
- Gewerbeummeldung (PDF-Dokument, 511,70 KB, 02.12.2025)
- Gewerbeabmeldung (PDF-Dokument, 555,94 KB, 02.12.2025)
Für Minderjährige:
- Einverständniserklärung für die Beantragung eines Reisepass/ Personalausweis für Minderjährige (PDF-Dokument, 116,30 KB, 15.04.2025)
- Einverständniserklärung Zuzug Minderjährige (PDF-Dokument, 525,85 KB, 10.01.2023)
Für die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs nach § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg (LGastG) - vormals Gestattung:
Seit dem 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft. Dieses bringt deutliche Änderungen für alle neuen Betriebe und Vereine, welche gastronomisch bei Veranstaltungen, mit Ausschank von alkoholischen Getränken tätig sind, mit sich.
Was ändert sich?
- Statt einer Erlaubnis sind gastronomische Betriebe mindestens sechs Wochen vor Eröffnung zugleich mit der Gewerbeanmeldung anzeigen. Die Anzeige wird von der Gemeinde an die zuständige Gaststättenbehörde beim Landratsamt Esslingen weitergeleitet.
- Für vorübergehende gastronomische Tätigkeiten aus besonderem Anlass – etwa durch Vereine bei Vereinsfesten, bei welchen alkoholische Getränke angeboten werden, haben diese den vorübergehenden Betrieb beim Bürgerbüro der Gemeinde, spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung anzuzeigen. Sie erhalten eine Bestätigung des Eingangs dieser Anzeige.
Wer entgegen dieser Vorschrift die Anzeige nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erstattet, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Welche Angaben müssen in der Anzeige enthalten sein?
In der Anzeige des vorübergehenden Gaststättenbetriebs, welche nur bei Anbieten von alkoholischen Getränken notwendig ist, muss enthalten sein:
- Name und Kontakt der verantwortlichen Person einschließlich einer ladungsfähigen Anschrift
- Genaue Bezeichnung, Ort und Zeitraum der Veranstaltung
- Art des geplanten Ausschanks (alkoholische/ alkoholfreie Getränke/ Verabreichung von Speisen)
- Angaben zur erwarteten Besucherzahl
Die Anzeige kann schriftlich an die Gemeinde Köngen, Bürgerbüro, Stöffler-Platz 1, 73257 Köngen oder per Mail an buergerbuero@koengen.de gesandt werden.

