Friedhof: Gemeinde Köngen

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Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 I S. 1 lit. a) DSGVO.

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Friedhof

Vorlesen

Friedhof Köngen

Der an der Kurt-Huber-Straße und der Bilderhäuslenstraße gelegene Friedhof wurde 1964 angelegt. Auf dem Gelände des Friedhofs befindet sich auch die Friedhofskapelle für die Trauerfeiern.

Bestattungsarten in Köngen

Erdbestattung: Bei der Erdbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen in einem Sarg in der Erde beigesetzt. Als Grabstätten stehen Erdreihen- und Erdwahlgräber zur Verfügung, neu auch Erdrasengräber als Reihengräber. Feuerbestattung: Mit dem Begriff Feuerbestattung wird die Verbrennung des Leichnams und die Beisetzung der Überreste in einer Aschenkapsel definiert. Als Grabstätten stehen in Köngen Urnenreihen- und Urnenwahlgräber zur Verfügung.

Der Unterschied zwischen Reihen- und Wahlgräbern besteht in der Nutzungsdauer der Grabstätte. Bei Reihengräbern endet die Nutzungsdauer mit der per Satzung festgelegten Ruhezeit. Bei Wahlgräbern kann das Nutzungsrecht nach Ablauf  der Zeit verlängert werden. Außerdem stehen bei Wahlgräbern auch Gräber zur Mehrfachbelegung zur Verfügung.

Urnenstelen stehen in Köngen nicht zur Verfügung. Dem Bedarf an Grabstätten mit geringem bzw. ohne eigenen Pflegeaufwand wurde durch die Zulassung der Vollabdeckung bei Urnengrabstellen Rechnung getragen, außerem steht ein Urnengarten (durch Gärtner und Steinmetz betreutes Grabfeld) und der Friedhain mit Baumbestattungen zur Verfügung.

Auf Wunsch ist in Köngen eine Urnenbestattung auch in einer anonymen Grabstelle möglich.

Nähere Informationen finden Sie hier (PDF-Datei), ebenso die Preise (PDF-Datei).

Zuständige Stelle

Die Friedhofsverwaltung befindet sich bei der Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

Grundsätzlich können alle verstorbenen Einwohner der Gemeinde auf dem Friedhof Köngen bestattet werden. Hierzu zählen auch Personen die Einwohner der Gemeinde waren, jedoch wegen eines Aufenthalts z.B. in einer Pflegeeinrichtung zuletzt andernorts gemeldet waren.

Im Übrigen kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Bestattung Auswärtiger in Betracht. Hierzu bedarf es der Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung.

Friedhofsatzung und Lageplan

Die Friedhofsatzung mit den in Köngen geltenden Bestimmungen und Preisen finden Sie hier (PDF-Datei), den Lageplan können Sie hier (PDF-Datei) herunterladen.