Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Sanierungsarbeiten B313 - Verkehrsbeeinträchtigungen 02.05 - 25.05.2023
icon.crdate02.05.2023
zwischen der Anschlussstelle Wendlingen am Neckar und Köngen-Nord in Fahrtrichtung Nürtingen
B 313: Sanierungsarbeiten zwischen der Anschlussstelle Wend-lingen am Neckar und Köngen-Nord in Fahrtrichtung Nürtingen (Landkreis Esslingen)
Verkehrsbeeinträchtigungen ab Dienstag, 2. Mai, bis voraus-sichtlich Donnerstag, 25. Mai 2023
Das Regierungspräsidium Stuttgart beginnt ab Dienstag, 2. Mai 2023, mit den Arbeiten am Streckenabschnitt der B 313 zwischen der A 8 Anschlussstelle (AS) Wendlingen am Neckar und Köngen-Nord in Fahrtrichtung Nürtingen. Nachdem Ende März dieses Jahres bereits mit der Sanierung der Schäden am Fahrbahnbelag begonnen werden konnte, werden nun neben der durchgehenden Hauptfahrbahn auch die Ram-pen an der AS Köngen und der Verknüpfungsbereich an der AS Wendlingen grundhaft saniert.
Zunächst wird am Abend des Dienstags, 2. Mai 2023, mit den Vorarbeiten zur Einrichtung der Verkehrssicherung im Verlauf des Abschnittes von der AS Wendlingen bis Köngen begonnen. Es werden zudem zwei Mittelstreifenüberfahrten für die Ver-kehrsführung geöffnet. Die Vorarbeiten dauern bis voraussichtlichFreitag, 12. Mai 2023, an und werden an den Werktagen, jeweils von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr, ausgeführt. Während der Nachtarbeiten zum Einrichten und Abbauen der Verkehrssicherung wie auch zum Öffnen und Schließen der Mittelstreifenüberfahrten wird auf der B 313 in jede Fahrtrichtung nur ein Fahrstreifen zur Verfügung stehen. Tagsüber stehen wie gewohnt zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung.
Im Anschluss daran wird ab Freitag, 12. Mai 2023, 20:00 Uhr, mit den Asphaltarbeiten begonnen. Der Verkehr wird während den Asphaltarbeiten mittels sogenannter 2+0 Verkehrsführung im Gegenverkehr geführt. Der Verkehr in Fahrtrichtung Nürtingen wird auf die entgegensetzte Fahrbahn übergleitet und nach Ende des Sanie-rungsabschnittes wieder auf die Fahrbahn in Richtung Nürtingen verschwenkt. Im Be-reich des Sanierungsabschnittes steht auf der Fahrbahn in Richtung Ulm/Göppin-gen/Stuttgart je ein Fahrstreifen für beide Fahrtrichtungen zur Verfügung. Es ist ge-plant, die Arbeiten noch am selben Wochenenden abzuschließen sowie die Verkehrs-beschränkungen innerhalb dieses Abschnitts am Montag, 15. Mai 2023, ab 5:00 Uhr, wieder aufzuheben.
Ab voraussichtlich Montag, 15. Mai, bis Freitag, 19. Mai 2023, wird die Verkehrssicherung für den zweiten Streckenabschnitt zwischen Köngen und Köngen-Nord eingerichtet. Gleichzeitig wird die Verkehrssicherung des ersten Abschnittes sowie beide Mittelstreifenüberfahrten zurückgebaut. Diese Arbeiten werden ebenfalls an den Werktagen, jeweils von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr, ausgeführt. Die Asphaltarbeiten in diesem Abschnitt sind für den Zeitraum ab Freitag, 19. Mai, 20:00 Uhr, bis voraussichtlich Montag, 22. Mai 2023, 5 :00 Uhr, geplant. Der Rückbau der Verkehrssiche-rung sowie die Schließung der beiden Mittelstreifenüberfahrten erfolgt im Anschluss, voraussichtlich ab Montag, 22. Mai, bis Donnerstag, 25. Mai 2023, jeweils von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr.
In einem dritten Streckenabschnitt folgt die Sanierung des Bereichs südlich der A 8 bis zur Betriebsumfahrt Röhmsee. Das Regierungspräsidium Stuttgart wird hierzu rechtzeitig eine separate Pressemitteilung veröffentlich.
Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen während der Bauzeit.
Der Bund investiert mit dieser Maßnahme rund 3,2 Millionen Euro in den Erhalt der Infrastruktur.
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abgerufen werden. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrs-info_app.