Neuigkeiten: Gemeinde Köngen

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 I S. 1 lit. a) DSGVO.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Köngen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Neuigkeiten

Vorlesen

Kurzbericht aus der Sitzung des Gemeinderates

Artikel vom 19.09.2023

Sitzung am Montag, 18.09.2023

TOP 1. Entwicklung HOS-Areal zwischen Bahnhofstraße und Mühlehof gegenüber der Feuerwehr mit


1. Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes
2. Vorstellung Entwurf Abgrenzungsplan für einen Bebauungsplan
3. Vorstellung Entwicklungsfläche Feuerwehr

Das HOS-Areal in Köngen soll zu einem gemischt genutzten, lebendigen Quartier am südlichen Ortseingang und an der Nahtstelle zwischen der Gemeinde Köngen und der Stadt Wendlingen am Neckar entwickelt werden. Für das Plangebiet liegt ein Masterplan des Planungsteams Blocher Partners aus Stuttgart und Planstatt Senner aus Überlingen vor. Im Masterplan werden u.a. nachfolgende Ziele verfolgt:

 

• Raum für Gewerbe, Büros, Dienstleistungen, Wohnen

• Raum für Grün und ein neues Erleben des Neckars

• Aufwertung Unterführung, Rad- und Fußwegeverbindung, Neckarzugang

• Aufwertung Ortseingang Köngen

• Verknüpfung der Otto- Areale in Köngen und Wendlingen sowie in Unterboihingen

• Berücksichtigung der Lärmbelastung der angrenzenden B 313

 

Für eine entsprechende einzuleitende städtebauliche Planung wäre die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hierzu beabsichtigt die Fa. HOS das Büro ARP, Stuttgart zu beauftragen. Somit übernimmt die Fa. HOS die Kosten der städtebaulichen Verfahren. Das Plangebiet würde eine Gesamtfläche von ca. 5,9 ha umfassen. Hier ist es wichtig auch die an die Köngener Mühle angrenzenden Flächen einzubeziehen, um einen städtebaulich geordneten Übergang zum Bauwerk der Mühle zu schaffen. Die Einleitung der entsprechenden städtebaulichen Verfahren soll in einer der nächsten Sitzungen erfolgen. Die Fa. HOS hat in diese Masterplanung eine Entwicklungsfläche für die Freiw. Feuerwehr Köngen aufgenommen. Das Feuerwehr- und DRK Gebäude stammt aus dem Jahr 1965 und ist in vielen Punkten den heutigen Anforderungen an ein Quartier für Rettungs- und Katastrophenkräfte nicht mehr gewachsen.

Beispielhaft seine hier die folgenden Punkte genannt:

 

• fehlende Durchfahrtsbreite bei den Toren, unter 50 cm und somit Quetschgefahr für Personen

• Spinde hinter den Fahrzeugen auch hier erhöhte Unfallgefahr

• fehlende schwarz/weiß Trennung (kontaminierte Einsatzkleidung kommt in Berührung mit der Tageskleidung)

• fehlende Duschmöglichkeiten

• Höhe der Fahrzeughalle nicht mehr ausreichend (mind. 4,5m) dadurch u.a.

• fehlende Möglichkeiten zur Lagerung von Gegenständen in Hochregalen

• Umbauten erforderlich wie aktuell beim LF20 (Ausbau Sturz)

• Zufahrtsbereich vor der Halle zur kurz (mind. 12,5 m) dadurch Schleppkurve auf Nachbargrundstück

• An und Abrückende Fahrzeuge bewegen sich im gleichen Straßenbereich

• Zahl der Stellplätze auf 21 begrenzt. Erforderlich sind aber mindestens. 50 Stellplätze

• Räume für die Jugend FW im Keller

• Gebäude entspricht nicht mehr den energetischen Anforderungen

• fehlender Übungshof

Diese Punkte kommen nicht überraschend und sind hinlänglich bekannt. In einer Studie der Fa. K-Plan aus dem Jahr 2020 wurden diese Punkte zusammenfassend dargestellt. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass ein Umbau im Bestand unwirtschaftlich ist. Insbesondere die fehlende Größe des Grundstücks in der Hirschgartenstraße 35 kann durch einen Umbau nicht kompensiert werden. Die Debatte im Gemeinderat war seinerzeit in der Tendenz von der Neubaulösung geprägt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt die Planung weiterzuentwickeln. m Rahmen der oben genannten Ausführungen wird deutlich, dass diese Planungsentwicklung für die Feuerwehr und das DRK somit von der Grundstücksfrage abhängig war. Mit der Aufnahme einer Entwicklungsfläche für die Feuerwehr in die Masterplanung ist die Grundstücksfrage nun aber lösbar. Hier wird eine Kostenneutralität für die Gemeinde im Tausch mit der bisherigen Bestandsfläche auch seitens der Fa. HOS diskutiert. Voraussetzung ist aber die städtebauliche Entwicklung des gesamten Quartiers und die Einleitung der erforderlichen städtebaulichen Verfahren. Diese äußerst positive Entwicklung muss nun zum Anlass genommen werden die weiteren Planungen voranzutreiben. Hierzu gehört als Basis ein Grundsatzbeschluss auf der im Masterplan ausgewiesenen Fläche die Planungen für ein neues Domizil der Feuerwehr weiterführen zum können. Hierzu sind nun Mittel für einen Architektenwettbewerb und die erforderliche europaweite Ausschreibung erforderlich. Diese Mittel sollen in den Haushalt 2024 aufgenommen werden. Im Übrigen soll der Grundsatzbeschluss im Rahmen einer Klausurtagung im zeitigen Frühjahr 2024 entwickelt werden.

Der Gemeinderat hat vom Masterplan Kenntnis genommen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt für die im Masterplan ausgewiesene Fläche der Freiw. Feuerwehr gemeinsam mit dem Gemeinderat im Rahmen einer Klausurtagung einen möglichen Grundsatzbeschluss zu entwickeln Die Mittel zur Fortführung der Planungen werden in den Haushalt 2024 aufgenommen.

 

TOP 2. Landwirtschaftliche Bewässerung
Vorstellung der Machbarkeitsstudie nach VwV gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur

Aus dem 2021 erstellten und Januar 2023 aktualisierten Strukturgutachten über die Wasserversorgungs-situation in Köngen wurde als ein möglicher Handlungsschritt eine Abkoppelung der landwirtschaftlichen Bewässerung abgeleitet. Unterstützt durch ein Programm des Landes zur Förderung gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastruktur zur Bewässerung und Frostschutzberegnung (VwV gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur) wurde daher eine entsprechende Machbarkeitsstudie durch das Büro IMS in Auftrag gegeben. Die Studie wurde vom Ministerium ländlicher Raum als Fördergeber und den zuständigen Landwirtschaftsbehörden bzw. der unteren Wasserbehörde begleitet und mit 70 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Die Ergebnisse der Studie wurden den betroffenen und interessierten Landwirten bereits am 10.05.2023 vorgestellt und von diesen zunächst zur Kenntnis genommen. Etwaig notwendige weitere Schritte seitens der Gemeinde können erst nach Evaluation der Auswirkungen der Sanierung 2. Kammer Hochbehälter Egert und Vorliegen der geplanten hydraulischen Berechnung des Wasserleitungsnetzes abgeleitet werden.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie nach VwV gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur des Büros IMS vom 14.10.2022 wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

TOP 3.Sanierung der Steinbruchstraße, hier: Vergabe der Bauleistungen
Los 1 Kanalisation, Tiefbau Beleuchtung und Straßenbau
Los 2: Tiefbauarbeiten Wasserleitung und
Los 5: Rohrleitungsbauarbeiten Wasserleitung

Die Bauarbeiten der gesamten Sanierungsmaßnahme wurden in Abstimmung mit den Stadtwerken Esslingen sowie der Netze BW in 6 Losen öffentlich ausgeschrieben, wobei die Lose 1-4 sowie 5-6 auf Grund der bautechnisch zusammenhängenden Arbeiten je nur an eine Firma vergeben werden (können).

Die Ausschreibung gliedert sich wie folgt:

Los 1 – Gemeinde Köngen: Kanalisation, Tiefbau Beleuchtung und Straßenbau

Los 2 – Gemeinde Köngen: Tiefbau Wasserleitung

Los 3 – Stadtwerke Esslingen: Tiefbau Gasleitung

Los 4 – Netze BW: Kabelbau Strom

Los 5 – Gemeinde Köngen: Rohrleistungsbau Wasser

Los 6 – Stadtwerke Esslingen: Rohrleitungsbau Gas

 

Durch die Gemeinde Köngen waren somit die Lose 1,2 und 5 zu vergeben. Der Auftrag für die Lose 1 und 2 ging an die Fa. Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH & Co KG aus Gruibingen unter Wertung beider Nebenangebote losübergreifend (Lose 1-4) mit der Angebotssumme für die gesamte Ausschreibung in Höhe von 2.930.693,81 € (brutto). Das  Los 5  wurde an Fa. Dietrich GmbH aus Weilheim Teck mit der Angebotssumme in Höhe von 212.241,93 € (brutto) vergeben.

Nun kann mit den ausführenden Firmen der genaue Bauzeitenplan entwickelt werden. Die Anwohner werden vor Baubeginn entsprechend informiert.

 

TOP 4. Eigenkontrollverordnung
hier: Sachstandsbericht zum 1. Teil der Befahrung und weiteres Vorgehen

Die Eigenkontrollverordnung des Landes Baden-Württemberg verpflichtet die Betreiber von Abwasseranlagen zu einer systematischen und regelmäßigen Überprüfung und Dokumentation ihrer Anlagen. Dazu zählt auch die Untersuchung von Abwasserkanälen und -schächten. Die Gemeinde Köngen verfügt über ein rund 58 km langes Kanalnetz mit 1.900 Haltungen und 1.930 Schächten, aufgeteilt in circa

- 03 km Kanal, betrieben vom Gruppenklärwerk Wendlingen (GKW),

- 03 km Kanal, mit vorhandenen Zustandsdaten von 2021 und älter,

- 27 km Kanal, welcher im Jahr 2022 inspiziert wurde und

- 25 km Kanal, welcher 2024 inspiziert werden soll.

 

Zum Umfang der Eigenkontrollverordnung gehören generell die Zustandserfassung und die Zustandsbewertung.

SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG aus Weilheim/Teck wurde mit der Durchführung der EKVO beauftragt und hat die o.g. Einzelschritte für den ersten Teil (2022/2023) vorgenommen. Aufgrund des Kostenvolumens wurde die Leistung halbiert. Der zweite Teil soll ab sofort begonnen und Ende 2024 abgeschlossen werden.

 

TOP 5. Rohrnetzanalyse und -berechnung Wasserversorgung, hier: Vergabe der Leistung

 

Die letzte Rohrnetzberechnung in Köngen stammt aus dem Jahr 2005. Für die zeitlichen Abstände einer Rohrnetzberechnung gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Allgemein wird von einer Aktualisierung im Zeitrahmen von ca. 10 Jahren ausgegangen. Gleichzeitig gibt es Entwicklungen, die nun eine neue Rohrnetzanalyse erforderlich machen:

• Durch Erneuerungsmaßnahmen im Wassernetz haben sich die Gegebenheiten verändert (z.B. größere Nennweiten)

• Das Verbrauchsverhalten hat sich seit 2005 verändert, starker Verbrauchsanstieg in den Sommermonaten (Stichwort Bewässerung)

• Fehler im GIS-System (falsche Nennweiten oder falsch verbundene Knotenpunkte) oder geschlossene Schieber können bei der Kalibrierung aufgedeckt werden

• Ein auf der Rohrnetzberechnung basierter Spülplan wurde bisher noch nicht erstellt

• Die Löschwasserverfügbarkeit wird in Übersichtsplänen dargestellt (Vorteil für die Feuerwehr bei Bränden)

Die Leistungen wurde an die Stadtwerke Esslingen zum Angebotspreis von 72.000,00 Euro netto vergeben.

 

TOP 6. Erweiterung Kita "Burggärtle", hier: Vergabebeschluss
- Mobile Trennwand
-  Innentüren
- Maler- und Lackierarbeiten
- Fenster / Sonnenschutz / Pfosten-Riegel-Fassade

 

Für die Erweiterung Kita Burggärtle wurden die Gewerke

a) mobile Trennwand

b) Maler- und Lackierarbeiten und

c) Innentüren

d) Fenster / Sonnenschutz / Pfosten-Riegel-Fassade öffentlich ausgeschrieben.

Die Arbeiten wurden an folgende Firme vergeben: Die mobile Trennwand ging an die Fa. Renoplan Mobilwände GmbH aus Obersulm zum Bruttoangebotspreis von 8,253,00 Euro. Die Maler- und Lackierarbeiten werden von der Fa. Kütter und Scharpf aus Esslingen zum Bruttoangebotspreis von 14.857,00 Euro ausgeführt. Die Innentüren werden von der Fa. Schwarzwaldelemente GmbH aus Lahr zum Bruttoangebotspreis von 55.259,00 Euro angefertigt. Das Gewerk Fenster/Fassade und Sonnenschutz geht an die Fa. Kupil aus Ehingen zum Bruttoangebotspreis von 273.366,00 Euro.

 

TOP 7. Finanzzwischenbericht Stand 31.08.2023
mit Hochrechnung Ergebnis- und Finanzhaushalt bis 31.12.2023

 

Ergebnishaushalt:

Bei der Hochrechnung wurden die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung bzw. die 3. Teilzahlung der Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz berücksichtigt. Bei der Gewerbesteuer konnten mit einem vorläufigen Rechnungsergebnis von 4.952 T€ bis 31.08.2023 rd. 202 T€ mehr erzielt werden als geplant (4.750 T€). Dieses Plus wird aber durch geringere Erträge bei der Grundsteuer B (-76 T€), dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (-77 T€) und den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich (-13 T€) wieder aufgefangen. Bei den Zuweisungen des Landes für laufende Zwecke (hier v.a. FAG-Zuschüsse Kitas und Schulen) ergibt sich aus der Hochrechnung auf Basis des Standes zum 31.8. zunächst ein um rd. 142 T€ niedrigeres Aufkommen als geplant. Aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung konnten bis jetzt 126 T€ an Guthabenzinsen bei einem insgesamt in Festgelder angelegten Volumen von 15.600 T€ erwirtschaftet werden. Bei entsprechender Entwicklung werden so bis Jahresende rd. 93 T€ mehr an Erträgen erzielt. Im Gegenzug wird erwartet, dass die Aufwendungen um rd. 336 T€ unter den geplanten Ansätzen bleiben. Dies gilt insgesamt für die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (-104 T€) und die Transferaufwendungen (-287 T€), u.a. mit einer um 160 T€ niedrigeren Kreisumlage, die im Plan noch mit einem Hebesatz von 28,5 % statt festgesetzter 27,8 %, angesetzt war. Zudem wirkt sich eine Umlagerückzahlung des GKW mit 162 T€ mindernd auf den Aufwand aus. Im Übrigen wurden, soweit nichts anderes bekannt, sämtliche Erträge und Aufwendungen in der Hochrechnung i.d. R. konservativ mit max. bzw. mind. den geplanten Ansätzen angesetzt. Somit kann der geplante Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.667 T€ voraussichtlich um rd. 429 T€ auf rd. 1.238 T€ reduziert werden. Im Sonderergebnis in Höhe von 1.611 T€ finden sich v.a. außerordentliche Erträge aus über Wert verkaufte Grundstücke in Höhe von 1.497 T€. In Summe ermittelt sich ein damit ein voraussichtliches Gesamt-Ergebnis in Höhe von 373 T€. Im Einzelnen wird auf die Anlage Gesamtergebnisrechnung verwiesen.

Finanzhaushalt:

In der Finanzrechnung führt diese positive Veränderung zu einem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 304 T€. Geplant war hier ein Fehlbetrag in Höhe von 129 T€. Diverse Investitionen (u.a. Erweiterung Kiga Burggärtle, Neubau Asylunterkunft Mühlehof, Kanal- und Straßensanierung Steinbruchstraße, Erschließung östlich Blumenstraße, Generalsanierung Schloss, Barrierefreier Umbau Bushaltestellen, Glasfaserausbau) werden 2023 nicht mehr bzw. nur anteilig umgesetzt oder nicht mehr schlussabgerechnet und daher auf 2024 geschoben. Dies gilt gleichermaßen für geplante, aber nicht mehr realisierbare Grundveräußerungserlöse und Investitionszuschüsse. Im Übrigen wird auch bei den Investitionen vorausgesetzt, dass die Ansätze ausgeschöpft werden, soweit nichts anderes bekannt ist. Daraus ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 2.355 T€ (geplant: 6.721 T€). In Summe führt dies zu einer voraussichtlichen Minderung des Finanzierungsmittelbestandes in Höhe von rd. 2.051€ (geplant: 6.851 T€). Zzgl. eines Saldos aus nicht haushaltwirksamen Ein- und Auszahlungen (u.a. für die Anlage von Kassenmittel in Festgelder in Höhe von 10.600 T€) in Höhe von -1.275 T€ kommt es somit zu einem hochgerechneten Zahlungsmittelbestand zum Ende des Jahres in Höhe von 8.829T€. Aktuell sind 15.600 T€ als Festgelder mit Zinssätzen zwischen 3 und 3,55 %angelegt. Der liquide Eigenmittelbestand beträgt damit zum Jahresende voraussichtlich 24.429 T€

 

TOP 8. Vergabevorschlag der Bürgerstiftung 2023

Der Gemeinderat hat dem Vergabevorschlag für das Jahr 2023 des Vorstandes der Bürgerstiftung zugestimmt.

 

Weiterefürhrende Informationen im Ratsinfosystem