Neuigkeiten: Gemeinde Köngen

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Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
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Netze BW GmbH

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datenschutz@netze-bw.de

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 I S. 1 lit. a) DSGVO.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Neuigkeiten

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Gesetzliche Rente

Artikel vom 13.03.2024

Rentenanspruch erwerben und die Renten erhöhen

Wer nicht oder nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, sollte sich über die Möglichkeit freiwilliger Rentenbeiträge informieren. Damit kann ein eigener Rentenanspruch erworben, erhöht oder eine schon bestehende Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente unter bestimmten Voraussetzungen aufrechterhalten werden. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2023 können noch bis zum 2. April 2024 gezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin.

Freiwillige Beiträge für gesetzlich Rentenversicherte

Die Anzahl und Höhe der Beiträge ist innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst bestimmbar: Auf die Anzahl der bis zu 12 Monatsbeiträge kommt es an, wenn Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch benötigt werden. Hingegen ist die Höhe der Beiträge wichtig, wenn die eigenen Rentenansprüche gesteigert werden sollen. Bei einer Zahlung 2024 für 2023 ist die monatliche Beitragshöhe beliebig zwischen 100,07 Euro und 1.357,80 Euro wählbar. Grundsätzlich gilt: Jeder Beitrag erhöht die Altersrente oder später die Hinterbliebenenversorgung. Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge steigt die Rentenanwartschaft nach den im Jahr 2024 geltenden Werten zwischen 5,35 und 75,10 Euro monatlich, je nach Höhe des einbezahlten Beitrags.

Wer kann freiwillige Beiträge leisten

Grundsätzlich dürfen alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – freiwillige Beiträge leisten, sofern sie in Deutschland leben. Diese Möglichkeit besteht zudem für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Auch wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters freiwillige Beiträge zahlen. Dies erhöht dann die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze