Haushaltsplan
Der kamerale Haushaltsplan ist eine systematisch untergliederte Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben einer Kommune.
Er stellt damit eine Prognoserechnung mit Planungsfunktion dar und dient als Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Die Vorgaben des Haushaltsplans sind für die Gemeindeverwaltung bindend und werden vom Gemeinderat festgelegt.
Der kamerale Haushaltsplan unterteilt sich in einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt und setzt sich im Wesentlichen zusammen aus:
- Gesamtplan
- Einzelpläne
- Stellenplan
Haushaltspläne werden vom Gemeinderat durch eine Haushaltssatzung verabschiedet.
Im Rahmen der Haushaltssatzung werden die Gesamteinnahmen und -ausgaben eines Haushaltsjahres sowie die Gesamtbeträge der Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. Zudem werden der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Hebesätze der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) bestimmt.
Die nach Ablauf des Haushaltsjahres durchzuführende Rechnungslegung erfolgt mittels Jahres- bzw. Haushaltsrechnung.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
Hier steht Ihnen der Haushaltsplan der Gemeinde Köngen für das Jahr 2020 als pdf zur Einsicht zur Verfügung. (16,698 MiB)