Ausstellen von Spendenbescheinigungen
Zum 1. Januar 2021 stieg die Grenze für Zuwendungen, die eine offizielle Spendenbescheinigungen erforderlich machen von 200 € auf 300 €.
Deshalb stellt die Gemeinde Köngen für alle Zuwendungen ab einer Höhe von 300 € Spendenbescheinigungen aus. Für Spenden unterhalb dieses Betrags gilt ein vereinfachter Nachweis wie z.B. Kontoauszug, Einzahlungsbeleg der Bank usw. als steuerlicher Spendennachweis fürs Finanzamt.
Wir bitten um Beachtung
Finanzverwaltung