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Gemeinde Köngen

Im Detail

Für das gesamte Personenstandswesen zuständig, begleitet Sie das Standesamt ein ganzes Leben lang. Wir sind für Sie da bei Geburt, bei Eheschließung, Kirchenaustritt und Sterbefällen. Zu unserem Aufgabengebiet gehören außerdem Beglaubigungen, Einbürgerungen, Namenserklärungen, Staatsangehörigkeitsausweise und Vaterschaftsanerkennungen. 

Geburten

Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind anmelden. Wenn Sie im Krankenhaus entbinden, erledigen Sie diese Anmeldung direkt im Krankenhaus. Bei einer Hausgeburt dürfen Sie zum Standesamt Köngen kommen. Welche Unterlagen dazu benötigt werden, erfahren Sie unter der Rubrik „Dienstleistungen – Verfahrensbeschreibungen“.

Eheschließungen

Sie möchten sich das „Ja-Wort“ geben? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Bei Fragen zu diesem schönen Ereignis stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Trauzimmer im Rathaus
    Das Trauzimmer bietet Platz für bis zu 25 Personen
  • Sitzungssaal in der Zehntscheuer
    Der Sitzungssaal ist ideal für Hochzeitsgesellschaften zwischen 25 und 50 Personen (gegen Gebühr).
  • Festsaal in der Zehntscheuer
    Für Hochzeitsgesellschaften zwischen 50 und 150 Personen steht der Festsaal in der Zehntscheuer zur Verfügung (gegen Gebühr).

Trauungen sind montags bis freitags zu den üblichen Dienstzeiten möglich. Alle Trauorte sind barrierefrei erreichbar.
Trautermine vergeben wir, sobald uns alle erforderlichen Dokumente vorliegen und unsererseits geprüft sind.

Welche Dokumente sind erforderlich?

Um Ihnen ein individuelles Merkblatt mit den erforderlichen Dokumenten erstellen zu können, dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir weisen darauf hin, dass die Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein dürfen.

Personenstandsurkunden

Aus den in Köngen geführten Personenstandsbüchern und -registern erstellen wir Ihnen Ihre Urkunden. Sie können die Urkunden persönlich, elektronisch und per Post beantragen. Bitte weisen Sie sich dabei entsprechend mit Personalausweis oder Reisepass aus. Die Gebühren in Höhe von jeweils 12 € sind entweder vorab per Überweisung oder bei Abholung zu begleichen.

Kirchenaustritte

Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Köngen haben, können Sie beim Standesamt Köngen eine Erklärung über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft abgeben. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit und, falls vorhanden, Ihr Stammbuch bzw. sonstigen Heiratsnachweis. Die Gebühr beträgt 28 €.

Sterbefälle

Einen Sterbefall müssen Sie beim Standesamt des Sterbeortes persönlich anzeigen, sofern die Person nicht in einem Krankenhaus oder Pflege- und Altenheim verstorben ist oder Sie bereits einen Bestatter beauftragt haben. Welche Unterlagen dazu benötigt werden sowie Informationen zu den Gebühren, erfahren Sie unter der Rubrik „Dienstleistungen – Verfahrensbeschreibungen“.

http://www.koengen.de//rathaus-service/verwaltung/standesamt