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Gemeinde Köngen

Im Detail

Freie, gleiche und geheime Wahlen, mit denen die Wahlberechtigten ihre Vertreterinnen und Vertreter für die jeweiligen politischen Entscheidungsgremien bestimmen, sind eine der zentralen Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaats – neben der Gewaltenteilung, den Menschenrechten, der Meinungsfreiheit, dem Versammlungsrecht sowie vielen weiteren Grundrechten.

Für das politische Leben einer Gemeinde ist die Wahl des Oberbürgermeisters sowie die des Gemeinderats (Kommunalwahl) von zentraler Bedeutung. Das Wahlverfahren wird bestimmt durch das Kommunalgesetz des Landes Baden-Württemberg. Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind alle Bürgerinnen und Bürger deutscher Nationalität sowie der Nationalität eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Die erste Kommunalwahl nach dem Krieg fand in Köngen am 27. Januar 1946 statt.

Ergebnisse der letzten Wahlen

Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters

Das amtliche Endergebnis der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin können Sie hier abrufen.

http://www.koengen.de//rathaus-service/gemeinderat-politik/wahlen