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Gemeinde Köngen

Im Detail

Der Haushaltsplan ist eine systematisch untergliederte Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben einer Kommune.

Er stellt damit eine Prognoserechnung mit Planungsfunktion dar und dient als Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Die Vorgaben des Haushaltsplans sind für die Gemeindeverwaltung bindend und werden vom Gemeinderat festgelegt.

Der Haushaltsplan umfassst den Ergebnishaushalt sowie den Finanzhaushalt. In den Plänen sind die Erträge und Aufwendungen sowie die Auszahlungen und Einzahlungen veranschlagt, die das Haushaltsjahr wirtschaftlich betreffen. 

  • Der Ergebnishaushalt enthält die geplanten Aufwendungen und Erträge
  • Der Finanzhaushalt enthält die geplanten Auszahlungen und Einnahmen 

Haushaltspläne werden vom Gemeinderat in Form einer Satzung (Haushaltssatzung) verabschiedet.

Im Rahmen der Haushaltssatzung werden auch die Gesamtbeträge der Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. Zudem werden der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Hebesätze der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) bestimmt. Die nach Ablauf des Haushaltsjahres durchzuführende Rechnungslegung erfolgt mittels Jahres- bzw. Haushaltsrechnung.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

http://www.koengen.de//rathaus-service/buergerservice/haushaltsplan