Parkverstöße
Der gemeindliche Vollzugsdienst überwacht die Einhaltung der Vorschriften im ruhenden Verkehr, das heißt ahndet Parkverstöße.
Aber auch jede Privatperson kann bei Feststellung eines Parkverstoßes Anzeige bei der Gemeinde erstatten.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss schriftlich mit Angabe der Personalien des Anzeigeerstatters oder persönlich erfolgen.
Im darauf folgenden Ordnungswidrigkeitenverfahren muss der Anzeigeerstatter als Zeuge benannt werden und gegebenenfalls auch in einem sich anschließenden Gerichtsverfahren als Zeuge zur Verfügung stehen.
Fristen
Die Anzeige muss zur Einhaltung der sehr kurzen Verjährungsfristen sofort erfolgen.
Unterlagen
Detaillierte Angaben über Ort, Datum und Uhrzeit der Feststellung, Art des Verstoßes sowie genaue Angaben zum Fahrzeug: Typ, Hersteller, Kennzeichen, wenn möglich Farbe und Lichtbild.
Kosten
Für den Anzeigeerstatter keine.
Im ruhenden Verkehr betragen die Verwarnungsgelder in der Regel 5,00 bis 35,00 Euro.
Zuständigkeit
2243592
Freigabevermerk
Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 17.07.2012