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Gemeinde Köngen

Parkverstöße

Der gemeindliche Vollzugsdienst überwacht die Einhaltung der Vorschriften im ruhenden Verkehr, das heißt ahndet Parkverstöße.

Aber auch jede Privatperson kann bei Feststellung eines Parkverstoßes Anzeige bei der Gemeinde erstatten.

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss schriftlich mit Angabe der Personalien des Anzeigeerstatters oder persönlich erfolgen.

Im darauf folgenden Ordnungswidrigkeitenverfahren muss der Anzeigeerstatter als Zeuge benannt werden und gegebenenfalls auch in einem sich anschließenden Gerichtsverfahren als Zeuge zur Verfügung stehen.

Fristen

Die Anzeige muss zur Einhaltung der sehr kurzen Verjährungsfristen sofort erfolgen.

Unterlagen

Detaillierte Angaben über Ort, Datum und Uhrzeit der Feststellung, Art des Verstoßes sowie genaue Angaben zum Fahrzeug: Typ, Hersteller, Kennzeichen, wenn möglich Farbe und Lichtbild.

Kosten

Für den Anzeigeerstatter keine.
Im ruhenden Verkehr betragen die Verwarnungsgelder in der Regel 5,00 bis 35,00 Euro.

Zuständigkeit

2243592

Freigabevermerk

Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 17.07.2012

http://www.koengen.de//rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen