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Gemeinde Köngen

Mängel an Gemeindegebäuden

Mängelaufnahme und Veranlassung, sowie Überwachung von Reparaturen an der Bausubstanz wie auch den haus- und betriebstechnischen Anlagen gemeindeeigener Gebäude und Gebäudeteile (öffentliche Gebäude und Mietwohnungen).

Verfahrensablauf

Meldungen schriftlich oder mündlich.

Fristen

Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.
Eine verspätete Anzeige kann unter Umständen zu Folgeschäden führen die zusätzliche Kosten verursachen

.

Kosten

Soweit vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten für den zu behebenden Schaden ganz oder teilweise ursächlich ist, wird der Verursacher zu entsprechendem Kostenersatz herangezogen.

Bearbeitungsdauer

Je nach Schadensumfang.

Freigabevermerk

Freigegeben durch Gemeinde Köngen 18.06.2012

http://www.koengen.de//rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen