Mängel an Gemeindegebäuden
Mängelaufnahme und Veranlassung, sowie Überwachung von Reparaturen an der Bausubstanz wie auch den haus- und betriebstechnischen Anlagen gemeindeeigener Gebäude und Gebäudeteile (öffentliche Gebäude und Mietwohnungen).
Verfahrensablauf
Meldungen schriftlich oder mündlich.
Fristen
Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.
Eine verspätete Anzeige kann unter Umständen zu Folgeschäden führen die zusätzliche Kosten verursachen
.
Kosten
Soweit vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten für den zu behebenden Schaden ganz oder teilweise ursächlich ist, wird der Verursacher zu entsprechendem Kostenersatz herangezogen.
Bearbeitungsdauer
Je nach Schadensumfang.
Freigabevermerk
Freigegeben durch Gemeinde Köngen 18.06.2012