Seite drucken
Gemeinde Köngen

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete werden durch das Landratsamt Esslingen per Rechtsverordnung festgelegt.

Auf der Gemarkung Köngen gibt es eine Vielzahl von Landschaftsschutzgebieten. Die Gemeinde informiert über Lage, Art und Umfang der Schutzgebiete. In die Rechtsverordnungen kann bei der Gemeindeverwaltung Einsicht genommen werden.

Kleinbauten, wie sie das Baurecht üblicherweise im Außenbereich zulässt, dürfen in Landschaftsschutzgebieten regelmäßig nicht erstellt werden.

Verfahrensablauf

Es empfielt sich Informationen persönlich beim Rathaus einzuholen, können aber auch schriftlich oder fernmündlich erfolgen.

Zuständigkeit

2241663

Freigabevermerk

Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 20.06.2012

http://www.koengen.de//rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen