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Gemeinde Köngen

Spenden

Spenden an die Gemeinde, d.h. deren Einrichtungen die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommensteuergesetzes fördern, können vom Spender steuerlich abgesetzt werden. Bei Spenden bis 200,-- Euro akzeptiert das Finanzamt den Überweisungsbeleg als Spendenbescheinigung. Bei Spenden ab 200,-- Euro erteilt die Gemeinde bei Eingang der Spende die Bescheinigung.

Verfahrensablauf

Nach Überweisung einer Spende über 200,-- Euro mit klaren Angaben über Verwendungszweck und die Person des Spenders, bzw. die spendende Institution erstellt die Gemeinde automatisch die Spendenbescheinigung.

Bearbeitungsdauer

Ca. 1 - 2 Wochen nach Überweisung.

Zuständigkeit

2241626

Freigabevermerk

Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 19.06.2012

http://www.koengen.de//rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen