Spenden
Spenden an die Gemeinde, d.h. deren Einrichtungen die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommensteuergesetzes fördern, können vom Spender steuerlich abgesetzt werden. Bei Spenden bis 200,-- Euro akzeptiert das Finanzamt den Überweisungsbeleg als Spendenbescheinigung. Bei Spenden ab 200,-- Euro erteilt die Gemeinde bei Eingang der Spende die Bescheinigung.
Verfahrensablauf
Nach Überweisung einer Spende über 200,-- Euro mit klaren Angaben über Verwendungszweck und die Person des Spenders, bzw. die spendende Institution erstellt die Gemeinde automatisch die Spendenbescheinigung.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 - 2 Wochen nach Überweisung.
Zuständigkeit
2241626
Freigabevermerk
Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 19.06.2012