Räum- und Streudienst
In den Wintermonaten sind die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde stets in Bereitschaft um bei entsprechender Witterung die notwendigen Räum- und Streuarbeiten durchzuführen. Im Rahmen der personellen Kapazitäten werden Straßen, Wege und Plätze so gut wie möglich frei gehalten. Hierbei müssen im Arbeitsablauf Prioritäten gesetzt werden, die sich hauptsächlich an der Stärke des regelmäßigen Verkehrsaufkommens orientieren. Das bedeutet, dass stark frequentierte Verkehrsflächen vorrangig, Nebenstraßen zweitrangig und reine Anwohnerstraßen teilweise nicht geräumt und gestreut werden. Gleiches gilt für Fußwege, soweit nicht Anlieger nach der Satzung der Gemeinde (Räum- und Streusatzung) dafür verantwortlich sind.
Der Räum- und Streuplan mit Einteilung der Verkehrsflächen wird alljährlich neu aufgestellt und kann zeitnah abgefragt, bzw. der Veröffentlichung im Gemeindeanzeiger entnommen werden.
Verfahrensablauf
entfällt
Zuständigkeit
2241635
Freigabevermerk
Freigegeben von Gemeinde Köngen am 21.06.2012