Modernisierung von Gemeindegebäuden
Gemeindeeigene Gebäude und deren technische Einrichtungen werden regelmäßig auf ihren Zustand und ihre Effizienz in Nutzung und Ausstattung überprüft. Instandhaltungs- und Schönheitsreparaturen, insbesondere zur Substanzerhaltung, werden laufend durchgeführt. Modernisierungsmaßnahmen einschließlich notwendiger An- und Umbauten erfolgen soweit Nutzungskonzept oder ökologische Gesichtspunkte dies erforderlich machen, oder neue Brandschutzkonzepte umgesetzt werden müssen.
Verfahrensablauf
entfällt
Freigabevermerk
Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 18.07.2012