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Gemeinde Köngen

Bäume fällen

Grundsätzlich gelten für das Fällen von Bäumen die Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes für Baden-Württemberg. Für die Überwachung der Einhaltung und die Erteilung von eventuellen Ausnahmegenehmigungen ist das Landratsamt Esslingen zuständig.

Zum fällen bzw. beseitigen von gemeindeeigenen Bäumen und Anpflanzungen hat außerdem der Gemeinderat der Gemeinde Köngen beschlossen, dass dies grundsätzlich nur nach Prüfung im Einzelfall in Betracht kommt, wenn z.B. eine Erkrankung der Pflanzen oder eine Gefährdung der Öffentlichkeit vorliegt. Im Übrigen können nur z.B. Umbaumaßnahmen zu Ausnahmen führen.

Verfahrensablauf

Meldungen über Gefahrenlagen durch gemeindeeigene Bäume und Anpflanzungen sind umgehend mündlich oder schriftlich kostenfrei an die Gemeindeverwaltung zu richten.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen vom Landesnaturschutzgesetz sind direkt an das Landratsamt Esslingen zu richten.

Zuständigkeit

2241663

Freigabevermerk

Freigegeben von der Gemeinde Köngen am 20.06.2012

http://www.koengen.de//rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen