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Gemeinde Köngen

Verfahrensfreie Bauvorhaben

Zahlreiche kleinere Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen können verfahrensfrei durchgeführt werden, d.h. sie bedürfen weder einer Baugenehmigung noch müssen sie im Kenntnisgabeverfahren angezeigt werden. Die verfahrensfreien Bauvorhaben sind abschließend in § 50 Landesbauordnung (LBO) mit Anhang zur LBO geregelt.

In Einzelfällen kann aber auch hier eine Erlaubnispflicht gegeben sein, z.B. bei Lage in Landschaftsschutzgebieten und ähnliches.

Verfahrensablauf

entfällt.

Zuständigkeit

2241635

Freigabevermerk

Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 18.07.2012

http://www.koengen.de//rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen