Straßenschäden
Straßenschäden, auch Schachtabsenkungen, Schäden an Rabatten und ähnliches können jederzeit mündlich, schriftlich, auch per E-Mail gemeldet werden. Wichtig ist die Angabe der genauen örtlichen Lage des Schadens.
Verfahrensablauf
Sie können festgestellte Mängel telefonisch oder auch per E-Mail melden.
Kosten
Keine, soweit nicht ein Verursacher bekannt und dieser schadensersatzpflichtig ist.
Bearbeitungsdauer
Je nach Sachlage bis zu mehrern Monaten.
Freigabevermerk
Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 21.06.2012