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Gemeinde Köngen

Mahnung, Beitreibung

Mahn- und Beitreibungsverfahren der Gemeinde unterscheiden sich nach der Art der Forderung.

Bei privatrechtlichen Forderungen (z.B. Miete) wird das Verfahren an das Amtsgericht weitergeleitet.

Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen (z.B. Steuern) bleibt das Verfahren bis zur Zwangsvollstreckung bei der Gemeinde.
Bereits nach der ersten Mahnung können Beitreibungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die Gemeinde kann direkt Sach-, Lohn-, Kontopfändungen und dergleichen durchführen.

Verfahrensablauf

entfällt

Zuständigkeit

2241575

Freigabevermerk

Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 20.06.2012

http://www.koengen.de//rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen