Mahnung, Beitreibung
Mahn- und Beitreibungsverfahren der Gemeinde unterscheiden sich nach der Art der Forderung.
Bei privatrechtlichen Forderungen (z.B. Miete) wird das Verfahren an das Amtsgericht weitergeleitet.
Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen (z.B. Steuern) bleibt das Verfahren bis zur Zwangsvollstreckung bei der Gemeinde.
Bereits nach der ersten Mahnung können Beitreibungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die Gemeinde kann direkt Sach-, Lohn-, Kontopfändungen und dergleichen durchführen.
Verfahrensablauf
entfällt
Zuständigkeit
2241575
Freigabevermerk
Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 20.06.2012