Nachbarschaftsrecht
Beim Nachbarschaftsrecht handelt es sich um Privatrecht. Hierin geht es zum Beispiel um Abstände von Anpflanzungen zum Nachbargrundstück und ähnliches. Die Gemeindeverwaltung kann in diesen Bereichen lediglich informieren, was jedoch keine rechtsverbindliche Beratung darstellt. Im Übrigen kann die Gemeinde in diesen Bereichen auch nicht als Ordnungsbehörde tätig werden. Ansprüche müssen auf privatrechtlichem Weg geltend gemacht werden.
Verfahrensablauf
entfällt
Zuständigkeit
2241663
Freigabevermerk
Freigegeben von der Gemeinde Köngen am 20.06.2012