Rattenbekämpfung
Ratten sind eine vermutlich nie aussterbende Spezies, die aber nicht nur unangenehme sondern auch gesundheitsgefährdende Begleiterscheinungen mit sich bringen. Aus diesem Grund führen Städte und Gemeinden regelmäßig - 2-3 mal im Jahr - Rattenbekämpfungen im Gemeindegebiet durch. Diese Bekämpfungen erstrecken sich aber nur auf öffentliche Flächen und Gebäude und die Kanalisation. Auf Privatgrundstücken ist der Grundstücksbesitzer bei Rattenbefall selbst für die Rattenbekämpfung verantwortlich.
Verfahrensablauf
Die Termine der Bekämpfung werden im Anzeigenblatt der Gemeinde bekannt gegeben. Spätestens dann sollte dem Ordnungsamt mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden, wenn Beobachtungen über verstärkten Rattenbefall gemacht wurden.
Fristen
keine
Unterlagen
Eine genaue Beschreibung der Art und der Stelle der Beobachtung.
Kosten
keine
Zuständigkeit
2243592
Freigabevermerk
Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 29.06.2012