Baulastenverzeichnis
Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Belastungen verzeichnet, die auf einem Grundstück ruhen, z.B.:
- Zufahrtsbaulasten
Beispiel: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße. - Abstandsflächenbaulasten für andere Grundstücke
Beispiel: Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Diese Baulasten sind nur im Baulastenverzeichnis eingetragen, nicht aber im Grundbuch. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie daher nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind keine öffentlich-rechtlichen Belastungen, sondern privatrechtliche Verpflichtungen. Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Voraussetzungen
Das Baulastenverzeichnis können Personen einsehen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise
- Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
- Personen, die das Grundstück kaufen möchten.
Verfahrensablauf
Die Einsicht müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet, beantragen.
In Köngen können Sie auch Kopien und Abschriften anfordern.
Unterlagen
keine
Kosten
Eine mündliche Auskunft ist gebührenfrei.
Schriftliche Auskunft: 5,00 Euro zuzüglich 0,50 Euro je Fotokopie.
Zuständigkeit
2241635
Freigabevermerk
Freigegeben von Gemeinde Köngen am 14.10.2016