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Gemeinde Köngen

Straßenverkehrsrechtliche Anordnung

Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?

Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.


Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Datei). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier

Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Feuerabends

Artikel vom 13.03.2024

Aufgrund der Veranstaltung Feuerabend des Ortsmarketing Köngen wird am Freitag, 15.03.2024 in der Zeit von 16 Uhr bis 21 Uhr die Köngener Ortsmitte für den Verkehr voll gesperrt.

Der gesperrte Bereich umfasst die Hirschstraße sowie den Kreuzungsbereich im Kiesweg am Ende der Hirschstraße.  Im gesperrten Bereich gilt ab 16:00 Uhr ein absolutes Haltverbot. Die Parkplätze beim Gebäude Kiesweg 15, sowie die Parkplätze vor der Volksbank im Kiesweg, werden ebenfalls gesperrt.  

Der Kiesweg ist bis zur Volksbank befahrbar, auch der Weg entlang der Eintrachthalle bleibt befahrbar. Von der Untere Neue Straße kann in den Kiesweg weiterhin rechts eingefahren werden.

http://www.koengen.de//rathaus-service/aktuelles/strassensperrungen