Seite drucken
Gemeinde Köngen

Straßenverkehrsrechtliche Anordnung

Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?

Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.


Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Datei). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier

Rathaussturm- Vollsperrung der Oberdorfstraße am 08.02.2024

Artikel vom 06.02.2024

Im Zeitraum von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr wird am 08.02.2024 die Oberdorfstraße aufgrund des Rathaussturms im Bereich des Rathauses voll gesperrt.

Wir bitten um Beachtung der Sperrung.

http://www.koengen.de//rathaus-service/aktuelles/strassensperrungen