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Gemeinde Köngen

Straßenverkehrsrechtliche Anordnung

Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?

Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.


Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Datei). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier

Erneuerung Wasserversorgungsleitung „Braikeweg“

Artikel vom 13.02.2023

Arbeiten am Wasserversorgungsnetz - Wichtige Informationen für die Anlieger Klingenstraße und Tiefe Straße in Köngen

Im Auftrag der Gemeinde Köngen werden aktuell durch die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG (SWE) im Bereich Klingenstraße und Tiefe Straße Erneuerungsarbeiten an den Wasserversorgungsleitungen durchgeführt. Die Arbeiten werden überwiegend in geschlossener Bauweise im Bohrspülverfahren ausgeführt. Für die Spülbohrung sind einzelne Montagegruben in der Klingenstraße und Tiefen Straße notwendig. Die Tiefe Straße, auf Höhe Gebäude 21, wird zunächst für den Verkehr ca. 2 Wochen voll, im Anschluss teilweise gesperrt. In der Klingenstraße, auf Höhe Gebäude 3, wird eine Teilsperrung eingerichtet.

Die Zufahrten zu den Gebäuden sind während der Baumaßnahme eingeschränkt möglich. Das Parken am Fahrbahnrand wird in diesem Bereich nicht möglich sein. Der Zugang zu den Gebäuden wird jedoch durchgängig ermöglicht. Die Müllabfuhr erfolgt wie gewohnt. Für den Fall, dass die Entsorgungsfahrzeuge durch die Baustelle behindert sind, bitte wir Sie, die Mülltonnen am Tag der Leerung vor dem Baufeld abzustellen. Die SWE rechnen mit einer Gesamtbauzeit von zirka 8 Arbeitswochen.

http://www.koengen.de//rathaus-service/aktuelles/strassensperrungen