Seite drucken
Gemeinde Köngen

Straßenverkehrsrechtliche Anordnung

Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?

Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.


Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Datei). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier

In der Übersicht

Schild: Durchfahrt verboten
Artikel vom 13.02.2023

Erneuerung Wasserversorgungsleitung „Braikeweg“

Wichtige Informationen für die Anlieger Klingenstraße und Tiefe Straße in Köngen
Baggerschaufel
Artikel vom 31.01.2023

Neuverlegung und Erneuerung von Wasserleitungen im Braikeweg

Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Köngen wird seit Mitte Januar eine Wasserleitung vom Hochbehälter in der Denkendorfer Straße als Verbindung zum ...
12 Einträge
http://www.koengen.de//rathaus-service/aktuelles/strassensperrungen