Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Vollsperrung der Unterdorfstraße vom 05.05. - 09.05.2025
Zur Herstellung eines Wasser-Hausanschlusses auf Höhe von Gebäude 39 wird die Unterdorfstraße im Bereich zwischen der Steinbruchstraße und der Schwanenstraße im Zeitraum vom 05.05. - 09.05.25 voll gesperrt.
Anlieger können bis zum Maßnahmenbereich zufahren.
Gleichzeitig wird auf Höhe der Gebäude Unterdorfstraße 31-35 in der Unterdorfstraße im Rahmen einer Gehwegsperrung ein Strom-Hausanschluss hergestellt.
Wir bitten um Beachtung!