Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Update Steinbruchstraße
Im Schotterbereich ist das Parken verboten. Fahrzeuge werden kostenpflichtig ohne weitere Ankündigung abgeschleppt.
Das Parken im unteren, geteerten Bereich ist möglich, sofern der Baubetrieb dadurch nicht behindert wird. Fahrzeuge, die nicht für den täglichen Gebrauch benötigt werden, bitten wir außerhalb des Baufelds zu parken.
Falls Sie als Anwohner Anlieferungen bekommen, die ins Baufeld geliefert werden müssen, klären Sie dies bitte mit dem Bauleiter der Firma Moll, welcher vor Ort ist, ab.
Die Maßnahme ist im Zeitplan und wir hoffen, dass es keine Verzögerungen gibt.