Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Sperrung der Querungen A8
Sperrung des Wirtschaftswegs im Gewann „Beim See“ (Brücke „1“ über die A8)
Die Brücke 1 wird ab dem 01.10.2024 bis voraussichtlich Jahresende für den gesamten Verkehr (inkl. für Fußgänger und Radfahrer) voll gesperrt.
Umleitung über:
- die Unterführung 2 Steinackerstraße
- die Brücke 3 Wangerhöfe
Sperrung des Wirtschaftsweg Wangerhöfe (Brücke 3 über die A8)
Die Brücke 3 wird im Zeitraum vom 21. Oktober – 24.Oktober 2024 voll gesperrt.
Umleitung über:
- die Unterführung 2 Steinackerstraße