Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Sanierung der Steinbruchstraße
icon.crdate19.10.2023
Unterdorfstraße ab 19. Dezember 2023 (spätnachmittags) wieder durchgehend befahrbar.
Unterdorfstraße ab 19. Dezember 2023 (spätnachmittags) wieder durchgehend befahrbar
Der erste Bauabschnitt zur Sanierung der Steinbruchstraße ist fertiggestellt.
So es die Witterung erlaubt, ist die Unterdorfstraße ab dem 19. Dezember 2023 (spätnachmittags) wieder durchgehend befahrbar. Das Schachtbauchwerk, welches den neuen Kanal der Steinbruchstraße aufnehmen wird, wurde erfolgreich eingebaut. Die Arbeiten zum Auffüllen haben begonnen. Nun hängt es von der Witterung ab, ob der vorläufige Endbelag aufgebracht werden kann. So dies möglich ist, kann die Unterdorfstraße ab 19. Dezember 2023 in den späteren Nachmittagsstunden wieder durchgehend befahren werden. Damit sind die Arbeiten im Rahmen des ersten Bauabschnitts der Sanierung der Steinbruchstraße abgeschlossen. Die Baustelle wandert nun zum 2. Bauabschnitt in die Steinbruchstraße.
Ab dem 20. Dezember 2023 gilt dann, bis zum Schluss der Baumaßnahme Ende 2024, ein neuer Busfahrplan und eine neue Linienführung für die Linie 151 in Köngen.
Der Bus der Linie 151 wird dann von Wendlingen her kommend über die Plochinger Straße in die Unterdorfstraße einfahren, anschließend über die Golterstraße in die Tiefe Straße fahren und so über die Blumenstraße wieder auf die Bestandsstrecke. Weiterhin nicht angefahren werden die Haltestellen Steinbruchstraße und Haldenweg. Die Haltestelle Unterdorfstraße wird hinter die Einmündung der Steinbruchstraße verlegt. Die Haltestelle Rathaus wird auf Höhe des Gebäudes Golterstraße 4 verlegt. Die Haltestelle Klosterweg verbleibt in der Tiefe Straße und wird auf die andere Straßenseite verlegt.
Verlauf der Linie 151 (PDF-Dokument, 633,66 KB, 13.12.2023)
Fahrplan der Linie 151 (PDF-Dokument, 147,69 KB, 13.12.2023)