Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Verkehrsrechtliche Einschränkungen aufgrund von Glasfaserarbeiten
Im Zuge des Glasfaserausbaus kommt es voraussichtlich bis 07.08.2026 zu folgenden Verkehrseinschränkungen:
- Vollsperrung der Unterdorfstraße zwischen Steinbruchstraße und Plochinger Straße
- Halbseitige Sperrung der Mühlstraße zwischen Gärtnerstraße und Plochinger Straße
- In der Mühlstraße besteht zusätzlich ein Durchfahrtsverbot in Fahrtrichtung Plochinger Straße
Zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses werden die bestehenden Lichtsignalanlagen auf der Plochinger Straße außer Betrieb genommen und durch mobile Lichtsignalanlagen ersetzt.
Änderungen im Busverkehr
Aufgrund der Baumaßnahme können die Haltestellen
- Plochinger Straße
- Unterdorfstraße
- Steinbruchstraße
- Haldenweg
- Klosterweg
im genannten Zeitraum nicht angefahren werden.
Die Umleitung erfolgt über die Kirchheimer Straße, Obere Neue Straße, Oberdorfstraße, Golterstraße, Tiefe Straße und Blumenstraße. Für die Haltestelle „Rathaus“ wird eine Ersatzhaltestelle bei Golterstraße Gebäude 2/2 eingerichtet. Die Tiefe Straße wird aufgrund der dortigen Baustelle und der Busumleitung zur Einbahnstraße und darf nur in Richtung Blumenstraße befahren werden. Für die entfallenden Haltestellen Plochinger Straße, Unterdorfstraße, Steinbruchstraße, Haldenweg und Klosterweg wird in der Tiefe Straße, bei Gebäude Nummer 2 eine Ersatzhaltestelle eingerichtet.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die Fahrgäste des ÖPNV um Verständnis.


