Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Erneute Nachtbaustelle in Köngen: Wichtige Infrastrukturarbeiten im Bereich der Adolf-Ehmann-Straße
Köngen, [08.05.2026] – Die Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Infrastruktur und der Stromversorgung in Köngen gehen in die nächste Phase.
Im Zuge des Breitbandausbaus und der Verlegung von Leerrohren für das Mittelspannungsnetz durch die Netze BW und die Stadt Köngen wird eine weitere Nachtbaustelle erforderlich.
Betroffen ist dieses Mal der Bereich des Kreisverkehrs an der Adolf-Ehmann-Straße. Um den Verkehrsfluss an diesem wichtigen Knotenpunkt tagsüber nicht zu gefährden, müssen die Arbeiten erneut in die Nachtstunden verlegt werden.
Die Details im Überblick:
• Zeitraum: Nacht von Montag, 11.05.2026, auf Dienstag, 12.05.2026
• Ausweichtermin bei Schlechtwetter: Nacht von Dienstag, 12.05.2026, auf Mittwoch, 13.05.2026
• Uhrzeit: ca. 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens
• Ort: Kreisverkehr Adolf-Ehmann-Straße
Kurzfristige Information und Hinweise für Anwohner
Aufgrund der sehr engen Zeitschiene in der Bauplanung konnte diese Information leider erst kurzfristig kommuniziert werden. Die Verantwortlichen bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Anlieger ausdrücklich um Entschuldigung für die späte Benachrichtigung.
Wie bereits bei den vorangegangenen Maßnahmen lassen sich erhöhter Geräuschpegel und Baustellenlärm in der direkten Umgebung leider nicht vollständig vermeiden. Die Netze BW und die Stadt Köngen sind jedoch bemüht, die lärmintensiven Arbeiten so zügig wie möglich abzuschließen, um die Nachtruhe so wenig wie möglich zu stören.
Wir danken allen Anwohnerinnen und Anwohnern für ihr Verständnis für diese notwendige Maßnahme zur Modernisierung unserer örtlichen Netze.


