Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Sanierung Stadion Fuchsgrube
Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats werden im Stadion Fuchsgrube die Tartanbahn sowie der Hauptrasenplatz in diesem Jahr saniert.
Ab dem 23.03.2026 wird die Baustelleneinrichtung gestellt, der Rückbau der Tartanbahn beginnt in der Woche darauf. Die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung werden auch im Bereich des Parkplatzes stattfinden. Die Fertigstellung ist derzeit auf Ende August geplant.
Etwaige kurzfristige Einschränkungen im Bereich des Parkplatzes oder der Zufahrt durch Liefer- und Baustellenverkehr bitten wir zu entschuldigen. Diese lassen sich leider logistisch nicht vermeiden.
Es gilt zu beachten, dass die aufgestellten Absperrungen nicht zu entfernen sind und der Platz auch nicht über die Nebentore betreten werden darf.
Wir bitten alle Nutzer des Platzes dies zur eigenen Sicherheit zwingend zu beachten.


