Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Adolf Ehmann Straße – Leitungsverlegungen
In der Adolf‑Ehmann‑Straße finden vom 09. März 2026 bis voraussichtlich 28. August 2026 umfassende Arbeiten zur Verlegung und Erneuerung von Glasfaser‑ und Stromleitungen statt. Die Maßnahme erstreckt sich über den gesamten Abschnitt zwischen der Einmündung Denkendorfer Straße und dem Kreisverkehr Nürtinger Straße, beginnend von der Denkendorfer Straße bergabwärts.
Die Durchführung erfolgt abschnittsweise. Pro Bauabschnitt sind räumlich begrenzte Arbeitsbereiche von 40 bis maximal 50 Metern vorgesehen. Mit Abschluss eines Abschnitts wird die Verkehrssicherung an den jeweils nächsten Bereich verlegt. Innerhalb des betroffenen Straßenraums kommt es zu temporären Sperrungen sowie zeitlich begrenzten Einschränkungen für den Anliegerverkehr. Die genaueren Details können Sie den anhängenden Plänen entnehmen.
Pläne:
- Verkehrszeichenplan 1 (PDF-Dokument, 2,51 MB, 12.03.2026)
- Verkehrszeichenplan 2 (PDF-Dokument, 2,34 MB, 12.03.2026)
- Verkehrszeichenplan 3 (PDF-Dokument, 2,37 MB, 12.03.2026)
- Verkehrszeichenplan 3.1 (PDF-Dokument, 7,33 MB, 12.03.2026)
- Verkehrszeichenplan 4 (PDF-Dokument, 2,73 MB, 12.03.2026)
- Verkehrszeichenplan 5 (PDF-Dokument, 2,17 MB, 12.03.2026)
- Verkehrszeichenplan 6 (PDF-Dokument, 2,37 MB, 12.03.2026)
- Verkehrszeichenplan 7 (PDF-Dokument, 1,24 MB, 12.03.2026)
- Verkehrszeichenplan 8 (PDF-Dokument, 1,18 MB, 12.03.2026)
Im Verlauf der Maßnahme gelten folgende verkehrsrechtlichen Regelungen:
- Einrichtung von Sperrbereichen je Baufortschritt sowie Sicherung sämtlicher Einmündungen entsprechend den jeweils gültigen Verkehrszeichenplänen.
- Abschnittsweise Verkehrsführung auf beiden Straßenseiten, je nach Bauphase und bautechnischer Notwendigkeit.
- Zeitweilig eingeschränkte oder fehlende Wendemöglichkeiten im Baustellenbereich.
- Gewährleistung der Anliegerzufahrt, soweit möglich, über mobile Stahlplatten, sofern dies während einzelner Arbeitsschritte technisch erlaubt ist.
Aufgrund des Pfingstfestes und des Pfingstmarktes finden im Zeitraum vom 18.05.2026 bis einschließlich 26.05.2026 keine Bauarbeiten statt. Die Veranstaltungen können regulär und ohne baubedingte Einschränkungen durchgeführt werden.
Kurzzeitige Behinderungen lassen sich während der Bauzeit nicht vollständig vermeiden. Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung der ausgeschilderten Verkehrsführung und um Verständnis für die notwendigen Arbeiten.


