Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Weitere Ausbauarbeiten Ganztagesbetreuung der Mörikeschule
Die Ganztagesbetreuung der Mörikeschule steht inzwischen schon vorgefertigt und in voller Größe vor Ort. Im weiteren Verlauf folgen nun die Ausbauarbeiten an den Modulen.
Weiterhin gilt bis zum 27.03.26 absolutes Halteverbot einseitig, wie in diesem Plan (PDF-Dokument, 306,22 KB, 04.03.2026) ersichtlich täglich von 7.00 – 17.00 Uhr (blau markiert) und bis zum 27.03.26 halbseitige Straßensperrung in der Hohe Straße ab Einbiegung Friedrichstraße (rot markiert).
Die Verkehrsführungen sind entsprechend beschildert.
Widerrechtlich parkende Fahrzeuge müssen kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Wir bitten um dringende Beachtung!
Gemeindeverwaltung


