Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Vollsperrung Unterdorfstraße auf Höhe Gebäude 24
Vollsperrung Unterdorfstraße auf Höhe Gebäude 24
Die Unterdorfstraße muss aufgrund eines Notfalls zur Reparatur eines Wasser-Hausanschlusses bis einschließlich Donnerstag, 19.02.2026 voll gesperrt bleiben. Nach aktuellem Stand ist die Straße am Freitag wieder befahrbar.
Zusätzlich ist die Golterstraße am Rathaus halbseitig zur Herstellung des Glasfaser-Netzes gesperrt, aber in Richtung Stöffler-Platz – in Fahrtrichtung des Busses – befahrbar.


