Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Umfangreiche Transportaktionen für die Ganztagesbetreuung der Mörikeschule
Umfangreiche Transportaktionen für die Ganztagesbetreuung der Mörikeschule
Für die neu entstehende Ganztagesbetreuung der Mörikeschule werden in Kürze die Module über Schwerlasttransporte angeliefert und aufgestellt.
Als Warteflächen für die LKWs mit den Modulen werden die im Plan 1 (PDF-Dokument, 210,51 KB, 10.02.2026) markierten seitlichen Parkbuchten in der Plochinger Straße und in der Gottlieb-Daimler-Straße in der Zeit vom 23.02.26 bis zum 04.03.26 mit Halteverboten gesperrt.
Im weiteren Verlauf erfolgt die Anlieferung der Module auf der Baustelle Hohe Straße 17 über Schwerlasttransporte.
Die Schwerlasttransporte werden geführt über die Wilhelmstraße und in der Hohe Straße, sowie in den Kurvenbereichen Wilhelmstraße/Weishaarstraße und Friedrichstraße/Weishaarstraße, wie im Plan 2 (PDF-Dokument, 272,67 KB, 10.02.2026) markiert:
Vom 23.02. bis zum 05.03.26 absolutes Halteverbot beidseitig täglich von 6.00 – 20.00 Uhr (gelb markiert),
weiterhin bis zum 27.03.26 absolutes Halteverbot einseitig täglich von 7.00 – 17.00 Uhr (blau markiert) und
bis zum 27.03.26 halbseitige Straßensperrung in der Hohe Straße ab Einbiegung Friedrichstraße (rot markiert).
Die Verkehrsführungen sind entsprechend beschildert.
Widerrechtlich parkende Fahrzeuge müssen kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Wir bitten um dringende Beachtung!
Gemeindeverwaltung


