Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Halteverbot Blumenstraße 21
Am 19.01.2026 wird in der Blumenstraße, gegenüber Hausnummer 21, aufgrund eines Umzugs ein absolutes Haltverbot eingerichtet.
Das Haltverbot gilt am 19.01.2026 in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, die entsprechende Beschilderung zu beachten und die Fläche im genannten Zeitraum freizuhalten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.


