Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Baumfällarbeiten Parallelstraße Plochinger Straße 16.12.2025
Am 16.12.2025 finden in der Parallelstraße der Plochinger Straße, Höhe der Gebäude Nr. 42 bis 48, notwendige Baumfällarbeiten statt.
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Arbeitsablaufs und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit wurden am heutigen Tag absolute Haltverbote für Dienstag, den16.12.2025 ab 8:00 Uhr eingerichtet.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Beachtung der angeordneten Verkehrsregelungen und danken für Ihr Verständnis.


