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Gemeinde Köngen

Kurzbericht des Gemeinderates

Artikel vom 22.05.2023

Kurzbericht der 114. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 15.05.2023

TOP 1. Vorstellung des Energieberichts 2022, 61/2023

Die Gemeinde hat Ende 2020 das Büro Kumm mit der Einführung eines Energiemanagements beauftragt. Der Energiebericht von Herrn Kumm wird zur Kenntnis genommen und die darin aufgeführten Maßnahmen werden nach Prüfung umgesetzt.

 

TOP 2. Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffer für die Geschäftsjahre 2024-2028, 62/2023

Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes hat die Gemeinde in jedem vierten Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Die Liste ist in der Gemeinde nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen.

Gegen die Vorschlagsliste kann nach § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden dürfen oder nach § 33 und 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden sollten.

Das Landgericht Stuttgart hat mitgeteilt, dass in die Vorschlagsliste der Gemeinde Köngen 7 Personen aufzunehmen sind. Diese Zahl darf nicht unterschritten werden. Die Beschränkung, dass die Zahl nicht überschritten werden darf, ist weggefallen. Folglich können auch mehr Personen gemeldet werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Wahl nicht mehr zwingend notwendig. Für die Vorschlagsliste der Gemeinde Köngen stehen 13 Personen zur Verfügung. Die Liste muss bis 23. Juni 2023 an das Amtsgericht Nürtingen gesandt werden. Die Gemeinde selbst stellt nur eine Vorschlagliste auf, sie hat keinen Einfluss darauf wer tatsächlich gewählt wird. Im Herbst werden beim Amtsgericht Nürtingen die Schöffen aus der Vorschlagsliste gewählt.

 

TOP 3. Gemeindeverwaltungsverband Wendlingen am Neckar, 75/2023
- Änderung des Flächennutzungsplanes, 4. Änderung der 3. Fortschreibung, im Bereich Ghai II – Neckarwasen,
- Bebauungsplan "Ghai II - Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung", Planauslage

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Ghai II – Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung“, Planbereich 12/02, ermächtigt der Gemeinderat die Vertreter der Verbandsversammlung:


1. zur Erteilung der Zustimmung zur Bewältigung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Ämter und der Träger öffentlicher Belange wie in der Abwägungstabelle Anlage 5, 6 und 7 dargestellt,

2. zur Billigung der Entwurfsplanung des Bebauungsplans "Ghai II – Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung“ vom 26.04.2023 (Anlage 1, 2.1, und 3) mit Umweltbericht vom April 2023 (Anlage 2.2 bis 2.2.3.2) und des Vorhaben- und Erschließungsplans (Anlage 4.1 und 4.2) vom 26.04.2023.

3. die Durchführung der Offenlage und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Ämter und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und § 4 BauGB zu beschließen.

 

Zur Änderung des Flächennutzungsplans, 4. Änderung der 3. Fortschreibung, im Bereich Ghai II – Neckarwasen, ermächtigt der Gemeinderat die Vertreter der Verbandsversammlung:


1. zur Erteilung der Zustimmung zur Bewältigung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Ämter und der Träger öffentlicher Belange wie in der Abwägungstabelle Anlage 3 und 4 dargestellt,

2. zur Billigung des Entwurfsdeckblatts zur Änderung des Flächennutzungsplans, 4. Änderung der 3. Fortschreibung, Bereich Ghai II – Neckarwasen vom 26.04.2023 (Anlage 1 und 2.1) mit Umweltbericht vom April 2023 (Anlage 2.2 bis 2.2.3.2),

3. die Durchführung der Offenlage und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Ämter und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und § 4 BauGB zu beschließen.

 

TOP 4. Bebauungsplanverfahren mit örtlichen Bauvorschriften "Nördlich Rilkeweg" nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), 76/2023, hier:
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
- Billigung des Bebauungsplanentwurfs und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag vom 28.04.2023 berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Satzung über örtlichen Bauvorschriften „Nördlich Rilkeweg“ in der Fassung vom 28.04.2023 wird gebilligt und ist nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) mit Begründung öffentlich auszulegen. Ebenso sind die umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten mit auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich gem. § 4 a Abs. 4 BauGB ins Internet eingestellt.

 

TOP 5. Baugebiet "Burgweg West III", hier: Auswahl und Billigung eines städtebaulichen Entwurfes für das Baufeld C, 70/2023

Das Gremium nimmt die Entwürfe zur Überplanung des Baufeldes „C“ im Bebauungsplan „Burgweg West III“ zur Kenntnis und berät über die weitere Vorgehensweise durch Billigung einer Variante als Grundlage für die darauffolgende Änderung des Bebauungsplanes.

Das Gremium spricht sich mehrheitlich dafür aus, die Bebauung nach der Variante B vorzunehmen, wie dies in der Sitzung am 26. September 2022 beschlossen worden war. Dies bedeute eine Bebauung mit Doppelhaushälften.

 

TOP 6. Erweiterung Kita "Burggärtle", hier: Vergabebeschluss Gewerk Elektro, 67/2023

Da die Bindefrist für die Vergabe bis zur Sitzung am 26. Juni 2023 zugesagt wurde, wird die Vergabe zurückgestellt. In der Juni-Sitzung soll dann abschließend über die Vergabe für das Gewerk Elektro entscheiden werden.

 

TOP 7. Erweiterung Kita "Burggärtle", hier: Vergabebeschluss Gewerk Geothermie, 68/2023

Das Gremium spricht sich für die Vergabe der Bauleistung Geothermie an den Bieter Dietrich Erdwärme GmbH aus Weilheim-Teck zum Angebotspreis in Höhe von 42.986,38 (brutto) aus.

 

TOP 8. Vergabeentscheidung Beschränkte Ausschreibung Hydraulik, Hochbehälter-Denkendorfer Straße, Köngen, 74/2023

Das Gremium spricht sich für die Vergabe der Bauleistung Hydraulik, Hochbehälter-Denkendorfer Straße an den günstigsten Bieter, Firma Sülzle Kopf GmbH aus Sulz am Neckar zum Angebotspreis in Höhe von 69.880,55 € (brutto) aus.

 

Ratsinformationssystem- Vorlagen und Anlagen

http://www.koengen.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten