Seite drucken
Gemeinde Köngen

Ausstellen von Spendenbescheinigungen

Artikel vom 07.12.2022

Ausstellen von Spendenbescheinigungen

Spendenbescheinigung ab 300 Euro


Zum 1. Januar 2021 stieg die Grenze für Zuwendungen, die eine offizielle Spendenbescheinigungen erforderlich machen von 200 € auf 300 €.
Deshalb stellt die Gemeinde Köngen für alle Zuwendungen ab einer Höhe von 300 € Spendenbescheinigungen aus. Für Spenden unterhalb dieses Betrags gilt ein vereinfachter Nachweis wie z.B. Kontoauszug, Einzahlungsbeleg der Bank usw. als steuerlicher Spendennachweis fürs Finanzamt


Wir bitten um Beachtung
Finanzverwaltung

http://www.koengen.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten