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Gemeinde Köngen

Kurzbericht aus der Sitzung des Gemeinderates

Artikel vom 01.08.2023

Kurzbericht der 118. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 24.07.2023

TOP 1.

Erstellung von GTS Räumen an der Mörikeschule

120/2023

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des vorgestellten Planwerkes einen Förderantrag auszuarbeiten und nach der Sommerpause beim Regierungspräsidium einzureichen. Weiter wird die Verwaltung ermächtigt eine Bauvoranfrage zu stellen, die die rechtliche Realisierung absichert.

TOP 2.

Wasserversorgung
hier: Verlängerung Bezugsrecht auf Zeit

115/2023

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt bei der Landeswasserversorgung ein Bezugsrecht auf Zeit in Höhe von 5 L/s mit Laufzeit vom 01.08.2023 bis zum 31.12.2024 zu erwerben.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die betrieblichen Optimierungen (Behälterbewirtschaftung und Einlaufsteuerung) zu veranlassen, um für die im Jahr 2024 anstehende Entscheidung über die des Dauerbezugsrechtes erforderliche Datengrundlage zu erhalten.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, wie die mit den Spitzenabgaben verbunden Kosten auf die für die Spitzenabgaben ursächlichen Abnahmestellen verursachergerecht umgelegt werden können.

TOP 3.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) „Nördlich Rilkeweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), hier: Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
 

109/2023

 

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden folgende Stellungnahmen im Bebauungsplan berücksichtigt

  • a. Landratsamt Esslingen Amt für Geoinformation und Vermessung vom 03.07.2023: Die Flurstücknummer 13270 wurde in der Planzeichnung ergänzt. Außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans wurden in der Planzeichnung bei den Flurstücken 218, 249 und 13204 die Flurstücks Nummern ergänzt. Außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs wurde in der Planzeichnung die Klassifizierung „L 1200“ bei den Flurstücken 218 und 6490 ergänzt.
  • b. Landratsamt Esslingen Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (WBA) vom 03.07.2023: Es wurde ein Hinweis im Textteil (Ziffer 9.9) zum Thema Niederschlagswasserbeseitigung aufgenommen.
  • c. Landratsamt Esslingen Untere Naturschutzbehörde vom 03.07.2023: Der Textteil des Bebauungsplans wurde in den Punkten 5.6 Insektenschonende Beleuchtung und Vermeidung von Vogelschlag mit Hinweisen ergänzt. Zusätzlich wurde im Punkt 6.4 Einfriedigungen ein Hinweis eingefügt, dass Zäune mit 10 cm Bodenfreiheit versehen werden sollen.
 

2. Die übrigen abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB (Anlage 6) und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB (Anlage 5) sowie der Nachbargemeinden (Anlage 7) werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen bzw. nicht berücksichtigt.

Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) wird zugestimmt.

3. Ferner erfolgte in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter den Ziffern 3, 7.8 und 11 Klarstellungen/ Ergänzungen zu den Zielen und Zwecken bzw. zum Thema Verkehr.

4. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen/ Ergänzungen im Planentwurf wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet.

5. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Nördlich Rilkeweg“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO), aufgestellt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil i. d. F. vom 28.04.2023/ 24.07.2023, dem Vorhaben- und Erschließungsplan i.d.F. vom 28.04.2023 sowie der beigefügten Begründung vom 28.04.2023/ 24.07.2023, wird nach § 10 BauGB i. V. mit § 4 der Gemeindeordnung als Satzung beschlossen.

6. Die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Nördlich Rilkeweg“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 28.04.2023/ 24.07.2023 werden nach § 74 der Landesbauordnung i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung als Satzung beschlossen.

 

TOP 4.

Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung mit Gebührenkalkulation

95/2023

 

1. Der Gebührenkalkulation für die Bestattungsgebühren bis 2027 wird zugestimmt.

2. Die Gebühren werden mit 70%. Kostendeckung erhoben. Soweit es sich um Verwaltungsgebühren, Gebühren zum Abräumen der Gräber und Pflege der Erdrasengräber handelt wird eine Kostendeckung mit 100% beschlossen.

3. Die Friedhofsatzung incl. Gebührenverzeichnis wird beschlossen. Eine Veröffentlichung der Satzung und des Gebührenverzeichnisses ist im Anzeiger der letzten Woche erfolgt.

 

TOP 5.

Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht und Feststellungsbeschluss
 

80/2023

1.         Der Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Jahresabschluss 2020 wird gemäß § 95 b GemO wie vorgelegt festgestellt.

 

TOP 6.

Hochwasserschutz Kanalnetz Köngen, hier: Umbaumaßnahmen an den Schieberbauwerken und Kanalhaltungen (HQ100 Neckar), Ertüchtigung Hochwasser-Schieber, hier:
Vergabe der Arbeiten

101/2023

  1. Die Arbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter die Firma Käsmann aus Oberboihingen zum Angebotspreis in Höhe von 81.030,79 € (brutto) vergeben.
  1. Den überplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.

TOP 7.

Rohrnetzanalyse und -berechnung Wasserversorgung, hier: Vergabe der Leistung

116/2023

 

Das Gremium spricht sich einstimmig dafür, die Vergabe der Leistungen zur Rohrnetzanalyse und -berechnung der Wasserversorgung zurückzustellen. Über die Vergabe wird in einer der nächsten Sitzungen abschließend beraten und beschlossen.

 

TOP 8.

Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen in der Weishaar-/Friedrichstraße in Köngen

117/2023

 

1. Der Gemeinderat beschließt die geplante Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen in der Weishaar-/Friedrichstraße in Köngen und fasst hierfür den Bau- und Ausschreibungsbeschluss.

2. Die Stadtwerke Esslingen werden mit den Ingenieurleistungen für die Baumaßnahme beauftragt.

3. Die Verwaltung wird zur Vergabe der Bauleistungen in der sitzungsfreien Zeit bis zu einer Vergabesumme von 10 % über der Kostenschätzung ermächtigt

 

TOP 9.

Anschaffung eines Notstromgerätes für das Burgforum, Vergabe der Arbeiten

118/2023

 

Es wurden 3 Bieter aufgefordert, ein Angebot für ein Notstromgerät abzugeben. Es wurde 1 Angebot abgegeben. Dieses Angebot konnte jedoch nicht gewertet werden. Das Gremium ermächtigt die Verwaltung erneut Angebote einzuholen und die Arbeiten im Verfahren der freihändigen Vergabe zu beauftragen.

 

TOP 10.

Bauvorhaben Einhausung Notstromaggregat / Werkstatt Pumptrack Köngen, hier: Vergabe Bauleistungen Holzbau

121/2023

Bauvorhaben Einhausung für ein Notstromaggregat und eine Werkstatt mit kleinem Lager in Holzbauweise auf dem Gelände des Pumptrack Köngen:

 

Die Arbeiten (Gewerk Holzbau) werden an den wirtschaftlichsten Bieter die Firma Maier aus Köngen zum Angebotspreis in Höhe von 79.448,80 Euro (brutto) vergeben.

 

TOP 11.

Erweiterung Kita "Burggärtle", hier: Vergabebeschluss Gewerk Estrich

122/2023

 

Es wurden 29 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es gingen insgesamt 12 Angebote ein. Im Gesamtbudget sind 38.327,52 € brutto für das Gewerk Estrich eingestellt. Das günstigste Angebot liegt 34% unter dem Budget; das teuerste Angebot liegt 62% über dem Budget.
Aufgrund der erheblichen Abweichungen der Angebote nach unten (in Bezug auf das Budget), ist eine tiefergehende Prüfung der Angebote erforderlich. Die Prüfung konnte aufgrund des kurzen Zeitfensters zwischen Submission (17.07.23) und der Gemeinderatssitzung am 24.07.23 nicht abgeschlossen werden.

 

Das Gremium ermächtigt die Verwaltung eigenständig die Vergabe des Gewerks „Estrich“ nach abgeschlossener Prüfung zu beauftragen, sofern die geprüfte Angebotssumme das Budget um nicht mehr als 15% überschreitet.

 

TOP 12.

Erweiterung Kita "Burggärtle", hier: Vergabebeschluss Gewerk Trockenbauarbeiten

123/2023

 

Im Zuge der öffentlichen Ausschreibung wurden 37 Firmen auf das Verfahren aufmerksam gemacht. Insgesamt gingen 5 Angebote bei der Gemeinde Köngen ein. Im Gesamtbudget sind 112.551,39 € für das Gewerk „Trockenbauarbeiten“ eingestellt. Das günstigste Angebot liegt 10% unter dem Budget, das teuerste Angebot liegt 74% über dem Budget.
Aufgrund der erheblichen Abweichungen des günstigsten Angebotes nach unten (in Bezug auf das Budget), ist eine tiefergehende Prüfung der Angebote erforderlich. Unter Umständen sind nach erfolgter Prüfung weitere Angebote aus dem Verfahren auszuschließen. Die Prüfung konnte aufgrund des kurzen Zeitfensters zwischen Submission (17.07.23) und der heutigen Gemeinderatssitzung nicht abgeschlossen werden.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt Vergabe des Gewerks „Trockenbauarbeiten“ nach abgeschlossener Prüfung zu beauftragen, sofern die geprüfte Angebotssumme das Budget um nicht mehr als 15% überschreitet.

 

TOP 13.

Erweiterung Kita "Burggärtle", hier: Vergabebeschluss Gewerk Fenster, Pfosten-Riegel-Fassade und Sonnenschutz

124/2023

 

Das Gewerk „Fenster, Pfosten-Riegel-Fassade und Sonnenschutz“ wurde öffentlich ausgeschrieben. Es wurden 54 potenzielle Bieter auf die Ausschreibung aufmerksam gemacht. Für das Gewerk ist lediglich 1 Angebot eingegangen. Dieses Angebot weicht zu 118% zum Kostenvoranschlag ab.

Das Gremium beschließt das Verfahren aufzuheben, da kein annehmbares Angebot abgegeben wurde. Ein neues Verfahren (beschränkte Ausschreibung) wird durchgeführt.

 

TOP 14.

Gemeindeverwaltungsverband Wendlingen am Neckar,
Aufhebung der Beschlüsse zum Bebauungsplan "Ghai II-Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung",
Aufhebung der Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans, 4. Änderung der 3. Fortschreibung, im Bereich Ghai II - Neckarwasen

108/2023

 

1. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Verbandsversammlung, die in der Verbandsitzung am 13.06.2023 gefassten Beschlüsse (Billigung der Entwurfsplanung, Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage) zum Bebauungsplan „Ghai II-Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung“ aufzuheben.

 

2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Verbandsversammlung, die in der Verbandssitzung am 13.06.2023 gefassten Beschlüsse (Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung, Billigung der Entwurfsplanung und Offenlage) zur Änderung des Flächennutzungsplans (4. Änderung der 3. Fortschreibung, Bereich Ghai II-Neckarwasen) aufzuheben.

 

TOP 15.

Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer einkommensabhängigen Ermäßigung der Kindergartenentgelte

125/2023

 

Die SPD-Fraktion stellt einen Antrag zur Einführung einer Gebührenermäßigung zum Kindergartenjahr 2024/2025. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Fragen zu prüfen und dem Gremium im 1. Quartal 2024 zu berichten:
-Wieviele Kinder würden in Köngen von der dargestellten Regelung einer Gebührenermäßigung erfasst?
-Kann der zusätzliche Verwaltungsaufwand quantifiziert werden?
-Unter welchen Voraussetzungen bekommen die Eltern Leistungen des Jugendhilfeträgers genehmigt?
-Welche Auswirkungen im Hinblick auf eine subsidiäre Gebührenermäßigung sind durch die Einführung einer Kindergrundsicherung zu erwarten?

 

TOP 16.

Anpassung der Elternentgelte für die Kindertageseinrichtungen und die Schulkindbetreuung zum Kindergartenjahr 2023/ 2024

106/2023

 

-Anhebung des Elternentgelts um 8,5% (entsprechend gemeinsamer Fortschreibung der Kirchen und kommunalen Landesverbände)

-Anhebung GT- Entgelt Ü3 um 8,5% (analog zum Regelentgelt, es liegen keine Empfehlungen vor)

-Anhebung der Elternentgelte in der Schulkindbetreuung um 8,5%

-Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zukünftig zur Übernahme der Erhöhung der Elternentgelte entsprechend der Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände. Damit entfällt die jährliche Einbringung in den Gemeinderat

 

TOP 18

Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Grundsteuer

107/2023

 

Die CDU-Fraktion stellt einen Antrag zur Anpassung der Hebesätze, um Aufkommensneutralität zu erreichen.

Es wird von der Verwaltung beantragt:

1. bis zum Dezember 2023 eine Vergleichsrechnung vorzulegen, welchen Hebesatz der

Gemeinderat beschließen müsste, damit 2025 eine Aufkommensneutralität zur aktuellen

Grundsteuer in der Gemeinde gewährleistet ist.

2. eine Aufstellung welche Grundsteuereinnahmen die Gemeinde im Jahr 2022 hatte, womit sie für

2023 beziehungsweise 2024 rechnet und, welche Höhe der Grundsteuereinnahmen sie für 2025 zu

erzielen gedenkt.

3. eine Vorlage mit einem Hebesatz um Aufkommensneutralität zu erreichen die dem Gemeinderat

rechtzeitig zur Abstimmung und zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

4. eine zeitnahe Information unserer Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

 

Ein umfängliches Bild zur Grundsteuer ab 2025 ist derzeit nicht möglich. Der Gemeinderat wird sich bei den Haushaltsplanungen für 2025 im Rahmen seiner Zuständigkeit mit der Grundsteuer befassen. Am Grundsatz der Neutralität beim Gesamtaufkommen soll festgehalten werden.

 

Weiterefürhrende Informationen im Ratsinfosystem 

http://www.koengen.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten