4. Runde der Lärmaktionsplanung in Köngen
icon.crdate02.12.2024
Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Überprüfung und Erneuerung des Lärmaktionsplans
Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Überprüfung und Erneuerung des Lärmaktionsplans: Öffentliche Auslegung vom 16. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG müssen gemäß §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufgestellt werden, mit deren Hilfe Lärmprobleme und Lärmauswirkungen erfasst und geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Lärmminderung ergriffen werden können.
Auch der Lärmaktionsplan der Gemeinde Köngen wird erneut überprüft und mit Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger Öffentlicher Belange überarbeitet und fortgeschrieben. Erforderlich ist dies in der „Vierten Runde“ auch aufgrund der novellierten Berechnungsvorschriften. Unter anderem wurden die vorläufigen Rechenvorschriften VBUS und VBUSch durch die BUB - Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) ersetzt. Die jetzt vorliegende, aktuelle Berechnung der Lärmbelastung und die Betroffenenzahlen im Gemeindegebiet Köngen sind daher nicht direkt mit den Ergebnissen aus der Lärmaktionsplanung der „Dritten Runde“ aus dem Jahr 2020 vergleichbar.
Im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie können sich die Einwohnerinnen und Einwohner durch die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema Lärm und Lärmschutz in Köngen informieren und mit Anregungen und Vorschlägen zur weiteren Entwicklung des Lärmaktionsplans beitragen.
Hierfür wird der aktualisierte Zwischenbericht mit den überarbeiteten Lärmkarten untenstehend zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Fragen, Anregungen oder Vorschläge im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 an das Bürgermeisteramt Köngen, Stöffler-Platz 1, 73257 Köngen, Herr Stoll, übersandt werden - schriftlich oder per E-Mail an g.stoll@koengen.de
Die Einsichtnahme in den Zwischenbericht mit den Lärmkarten ist in der o.g. Zeit auch beim Bürgermeisteramt Köngen, Stöffler-Platz 1, 73257 Köngen, Zimmer 2a während der üblichen Öffnungszeiten möglich.
Zwischenbericht Lärmaktionsplanung (PDF-Dokument, 8,01 MB, 02.12.2024)