Kurzbericht aus der Sitzung des Gemeinderates
icon.crdate21.11.2024
aus der Sitzung am 18.11.2024
aus der Sitzung am 18.11.2024
TOP 1: Grundsteuerreform
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Das Bundesverfassungsgericht hat das bisher praktizierte System der Grundsteuerbewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin haben die Finanzämter sämtliche Grundstücke zum 31. Dezember 2022 neu bewertet. Im weiteren Verlauf müssen die Gemeinden nun die Grundsteuerhebesätze zum 1. Januar 2025 prüfen und neu beschließen. Grundsätzlich soll das Gesamtsteuervolumen aufkommensneutral bleiben. Im Zuge der maßgebenden Berechnungen ergibt sich für die Gemeinde Köngen demnach bei der Grundsteuer B ein Hebesatz von 200 v.H. Bei der Grundsteuer A verbleibt der Hebesatz mangels ausreichender Besteuerungsgrundlagen des Finanzamts vorläufig bei 360 v.H., wird aber im folgenden Jahr nochmals abschließend überprüft. Die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke ist momentan nicht vorgesehen, wird aber ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend geprüft.
Der Gemeinderat hat die entsprechende Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (PDF-Dokument, 99,88 KB, 21.11.2024) mit Wirkung vom 01.01.2025 beschlossen.
TOP 2: Vergabe Drucker
Die Lieferung der Papieroutputgeräte wurde an die Fa. Systemhaus Bissinger aus Gundelfingen vergeben. Die Laufzeit des Mietvertrages beträgt ab 01.01.2025 60 Monate. Die monatlichen Kosten betragen brutto 2.113.14 Euro
TOP 3: Elternentgelte Schulkindbetreuung -Einführung einer Sozialstaffelung analog zu den Kita-Elternentgelten
Der Gemeinderat hat der Sozialstaffelung der Elternentgelte anhand der Kinderzahl einer Familie in der Schulkindbetreuung analog zu den Elternentgelten in den Kindertageseinrichtungen zugestimmt. Für die Entgelte Ferienbetreuung/FlexPaket und Mittagessen wurde keine Staffelung eingeführt
TOP 4: Gemeinde Köngen, Eigenbetrieb Wasserwerk:
Errichtung einer PV-Anlage 81 kWp beim Hochbehälter "Denkendorfer Straße", Vergabe der Arbeiten
Der Hochbehälter „Denkendorfer Straße“ wird mit Photovoltaik für Volleinspeisung als Freiflächenanlage auf dem erdüberdeckten Betriebsgebäude und den erdüberdeckten Wasserkammern ausgestattet. Die Baugenehmigung liegt vor. Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 21 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert 3 Angebote sind eingegangen. Wirtschaftlichster Bieter ist die Solar ES GmbH, Esslingen, zur Angebotssumme von 80.258,03 € netto. Der Auftrag wurde entsprechend erteilt
TOP 5: Elektrosanierung Werkstatthallen Bauhof und Einbau einer Notstromeinspeisung, Vergabe der Arbeiten
Die Sanierung der alten Elektroinstallation im Nebengebäude Bauhof (Hallen, Garagen) war unabdingbar (veraltete Stromverteiler, altes 4-adriges Leitungsnetz muss auf 5-adrig umgebaut werden und Netzform dann so nicht mehr zulässig). In dem Zuge sollen auch zwei Ladestellen für E-Fahrzeuge eingebaut werden. Außerdem forderte das Notstromkonzept der RBS Wave auch für den Bauhof einen Notstromanschluss über Zapfwellengenerator für einen im Bauhof vorhandenen Traktor. Auf diese Weise kann bei Stromausfall ein Notbetrieb im Bauhof aufrechterhalten werden. Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Von insgesamt 8 aufgeforderten Firmen haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben. Die Arbeiten wurden an den wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Peter Nägele GmbH Elektrotechnik, Süßen zum Bruttoangebotspreis von 80.182,20 Euro vergeben