Kurzbericht aus der Sitzung des Gemeinderates
icon.crdate23.10.2024
aus der Sitzung am 21.10.2024
aus der Sitzung am 21.10.2024
TOP 1: Ausscheiden von Herrn Ciprian Hoffmann aus dem Gemeinderat
Herr Ciprian Hoffmann wird ab 01. November 2024 für drei Jahre im Ausland tätig sein. Er hat sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat wegen lang dauernder beruflicher Abwesenheit beantragt. Herr Hoffmann wurde von Bürgermeister Scholz aus dem Ratsgremium verabschiedet.
TOP 2: Nachrücken von Herrn Stefan Eisenhardt in den Gemeinderat
Bei der letzten Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 wurde Herr Stefan Eisenhardt als Ersatzperson des Wahlvorschlags der CDU festgestellt. Herr Eisenhardt wurde von Bürgermeister Scholz als Gemeinderat bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2029 verpflichtet
TOP 3: Neubildung von beratenden Ausschüssen, Nachwahl der VertrterInnen in Zweckverbänden und sonstigen Organisationen
Durch das Ausscheiden von Herrn Ciprian Hoffmann aus dem Gemeinderat ist auch die Neubesetzung der Ausschüsse und die Nachwahl in den Zweckverbänden und sonstigen Organisationen erforderlich. Im Verwaltungs- und Finanzausschuss ist künftig für die CDU-Fraktion GR Eisenhardt ordentliches Mitglied und GR Hablizel seine Stellvertretung. Im Ausschuss für Technik und Umwelt wird künftig GR Hermann von GR Eisenhardt vertreten. In der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Wendlingen a.N. ist GR Eisenhardt künftig ordentliches Mitglied und wird von GR Hermann vertreten. GR Hablizel vertritt GR Schmauk im gleichen Gremium.
Als stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Gemeinderat wurde nun anstelle von GR Hermann GR Eisenhardt benannt. Fraktionsvorsitzender ist GR Hablizel
TOP 4: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
- Bildung eines Ausschusses für Bildung und Sport anstelle des Kindergartenausschusses
- Erweiterung des Aufgabenbereichs des Verwaltungs- und Finanzauschusses
Anstelle des Kindergartenausschusses tritt nun der beratende Ausschuss für Bildung- und Sport. Dieser Ausschuss ist zuständig für Angelegenheiten der frühkindlichen Bildung (Kindertageseinrichtungen), Schulkindbetreuung, Schulen, Sportangelegenheiten. Soweit es sich nicht um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung handelt. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss wird um die Themen Soziales- und Kultur erweitert. Der neue Ausschuss für Bildung und Soziales wird wie folgt besetzt:
GRin Sell ordentliches Mitglied, GR Hoffelner Stellvertreter. GR Dr. Maier ordentliches Mitglied, GR Schumacher Stellvertreter. GRin Bauder-Auweter ordentliches Mitglied, GR Hermann Stellvertreter. GRin Dr. Fernengel-Kurzenberger ordentliches Mitglied, GR Eisenhardt Stellvertreter. GR Vogel ordentliches Mitglied, GR Traub Stellvertreter. GR Lorenz ordentliches Mitglied. GR Kielmann Stellvertreter.
TOP 5: Baubeschluss Neubau GT-Räume an der Mörikeschule in Modulbauweise
Vergabe funktionale Ausschreibung
Aufgrund des schon in der Vergangenheit anwachsenden Bedarfes, wurde die SKB sukzessive auf mehrere Standorte und Räumlichkeiten provisorisch ausgedehnt. Aktuell ist die Schulkindbetreuung in drei Gebäuden untergebracht. 2 Gruppenräume und die Mensa befinden sich in umfunktionierten Klassenzimmern im Neubau der Mörikeschule. 2 Gruppenräume im sog.Faberbau (ehemaliger Kindergarten) und zusätzlich werden für die Hausaufgabenbetreuung Klassenräume im Altbau genutzt. Neu ist dort seit diesem Schuljahr ein 5. Gruppenraum. Durch die Nutzung der verschiedensten Räumlichkeiten müssen sowohl die Kinder als auch die Betreuungskräfte viele Wege zurücklegen. Insbesondere die Räumlichkeiten der Mensa sind für den aktuellen und künftigen Bedarf nicht auskömmlich Die Planung sieht vor, den sogenannten Faberbau durch einen entsprechenden Neubau zu ersetzen. Das aktuelle Gebäude weist Baumängel auf und ist viel zu klein. Die Verteilung der Kinder erschwert die Aufsichtspflicht sowie die kommunikative Abstimmung der Betreuungskräfte. Der Neubau schafft hier eine bessere Übersichtlichkeit und räumliche Strukturierung für die Kinder. Auch können die Räume im Bestand, welche derzeit der SKB dienen, wieder der regulären schulischen Nutzung vor dem Hintergrund des voraussichtlich wachsenden Bedarfes zugeführt werden. Der Gemeinderat hat dem Der Neubau „GT-Räume für die Mörikeschule“, Hohe Str. 17, wird, entsprechend der beiliegende zum Gesamtpreis von 3.864.525€ (brutto) in Modulbauweise zugestimmt. Das entsprechende Baugesuch kann eingereicht werden. Das Büro Schock aus Gaildorf wird mit der funktionalen Ausschreibung beauftragt.
TOP 6: Inklusion in den Köngener Kindertageseinrichtungen
Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen. Durch die SGB VIII Reform umfasst der Rechtsanspruch auch die Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung. Dies ist einerseits eine Chance, stellt die pädagogischen Fachkräfte aber auch vor viele Herausforderungen. In allen Köngener Kindertageseinrichtungen zeichnet sich ab, dass immer mehr Kinder einen erhöhten Förderbedarf haben. Aus der KIGGS-Studie (Kinder- und Jugendgesundheitssurvey- kombinierte Quer- und Längsschnitterhebung durch das Robert Koch-Institut (RKI) über einen Zeitraum von vielen Jahren) geht u.a. in Welle 2 hervor, dass die Häufigkeit psychischer Auffälligkeiten bei Mädchen im Alter von 3-5 Jahre bei13,9% liegt und bei Jungen im selben Alter bei 17,2%. Demnach ist jedes 6.-7. Kind auffällig, was in einer Kitagruppe mit 25 Kinder ca. 4 Kinder sind. Der Gemeinderat hat in diesem Zusammenhang folgenden Beschluss gefasst: Personalausweitung in Höhe von 10% je Kita- Gruppe, um die Arbeit bezüglich der erhöhten Anforderungen an eine inklusive Pädagogik zu unterstützen
TOP 7: Ortseingang Köngen
Neugestaltung Festplatz
Im Zuge der Neubebauung auf dem Areal der ehemaligen Lindenturnhalle soll auch die gesamte Ortseingangssituation von Denkendorf kommend städtebaulich aufgewertet werden. Hierzu zählt neben dem erwähnten Neubau des betreuten Wohnens die freiräumliche Aufwertung des Umfeldes vor allem durch die Umgestaltung des Festplatzes. Ziel ist es hierbei einen mehrfach nutzbaren und wertigen Aufenthaltsort zu gestalten. Um dieses Konzept planerisch zu entwickeln hat die Gemeinde Köngen einen Freiraum-wettbewerb ausgelobt. Der erforderliche Beschluss des Gemeinderates hierzu erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 27. März 2023. Begleitet wurde das Verfahren von der Planungsgruppe Landschaft und Raum aus Korntal-Münchingen, Frau Prof. Bott. Die Auslobungsunterlagen wurden in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ausgearbeitet. Ein wesentliches Element des Wettbewerbes war es, dass das Pfingstfest weiterhin stattfinden kann. Hierzu enthielten die Auslobungsunterlagen umfangreiche Informationen Allerdings bestand bei allen Beteiligten auch Einigkeit in den Wettbewerb, ohne ein Festzelt für das Pfingstfest einzusteigen. Im Zuge des Wettbewerbs fand am 11. September 2023 das Rückfragenkolloqium statt. Die Preisgerichtssitzung war am 07. Februar 2024. Als erste Preisträgerin ging das Büro Kraft.Raum aus Düsseldorf/Esslingen hervor. In seiner Begründung beurteilte das Preisgericht die Arbeit des Büros Kraft-Raum u.a. wie folgt: „Die vorhandene Topografie wird nicht als Hindernis, sondern als Chance für die Herausarbeitung von drei wohlproportionierten Teilräumen genutzt. Die Zonierung und Funktionsverteilung der Freiräume überzeugen. Im Norden das Aktivband für Spiel, im Süden der eher introvertierte Eventplatz mit dem geschickt integrierten Podest und Sitzstufen lassen eine große Nutzungsvielfalt erwarten. Die „grüne Mitte“ fügt sich als Wiesenfläche mit Baumpflanzungen wie selbstverständlich ein. Das starke freiraumplanerische Grundgerüst überzeugt auch hinsichtlich der engen Verzahnung zum Hochbau des „Betreuten Wohnens“. So ergänzt wohltuend der Freiraum den vorgegebenen Städtebau. Die Erschließung der einzelnen Freiräume über Wege, Treppen und Rampen ist nachvollziehbar. Die ebenerdige Erschließung des unteren Baumplatzes und Hof des Neubaus wird begrüßt. Der beschattete Baumplatz wird u.a. durch das Fontänenfeld für alle Bürger/innen des Quartiers ein Gewinn sein. Die Festplatzfunktion ist nachvollziehbar und schlüssig entwickelt. Die Arbeit besticht durch die klare Gliederung in 3 charakteristische Bereiche. Sie ergeben durch das Zusammenbinden mit lockeren Baumstellungen konzeptionell ein schlüssiges Konzept das den westlichen Ortseingang von Köngen aufwertet und ein markantes Erscheinungsbild schafft.“
Damit sind die Vorgaben des Wettbewerbs erfüllt. Es wurde ein Freiraum gestaltet, der den Ortseingang aufwertet. Einen Bereich mit hoher Aufenthaltsqualität schafft (auch für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner des betreuten Wohnens und der Besucherinnen und Besucher des Backerei-Cafés). Gleichzeitig wird das Pfingstfest weiterhin ermöglicht. Der Charme des Entwurfes findet sich auch in der feststehenden Bühne, die so eine ganzjährige Nutzung auch für weitere Veranstaltungen bietet. Im Zuge des Bürgermeister- und des Kommunalwahlkampfes wurde aus der Öffentlichkeit sowie von Vereinen und Organisationen die Notwendigkeit des Festzeltes wieder mit hoher Dynamik diskutiert. Obwohl der Wettbewerb, wie oben beschreiben, von einer anderen Grundlage ausgegangen ist wurde geprüft, ob die Stellung eines Zeltes im Siegerentwurf möglich ist. Hierzu wurden vom Büro Kraft.Raum Vorschläge erarbeitet. Dabei wurde die feste Bühne beibehalten. Ebenso die Beschattung dieses Bereiches. Parallel hierzu hat der Musikverein Köngen e.V. einen Entwurf ausgearbeitet. Hier wird die Fläche des unteren Platzbereiches vergrößert. Dabei entfällt die feststehende Bühne bzw. wird diese auf eine Breite von 2m als Wegerampe reduziert.
Der Gemeinderat hat sich nun für die vom Büro Kraft-Raum entwickelte Variante 2b entschieden. In dieser Variante ist eine Zeltstellung mit einer Fläche von 720 m“ möglich.
TOP 8: Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht und Feststellungsbeschluss
Der Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 wurde zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde der Jahresbericht 2021 wie von der Verwaltung vorgelegt festgestellt.
TOP 9: Lärmaktionsplanung der 4. Runde
- Einleitung des Verfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Lärmaktionspläne der Kommunen sind alle 5 Jahre fortzuschreiben. Die Lärmaktionsplanung der 3. Runde stammt aus dem Jahr 2020. Damit ist die Fortschreibung erforderlich. Der Gemeinderat vom Zwischenbericht Stand September 2024 Kenntnis genommen. Das Verfahren zur 4. Runder der Lärmaktionsplanung wird eingeleitet. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Ein Schwerpunkt der 4. Runde soll die Geschwindigkeits-reduzierung auf der Autobahn A8 auf 120 km sein.
TOP 10: Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
- Stellungnahme der Gemeinde Köngen
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Form von Windkraft- und Solaranlagen ist ein wesentlicher Teil der Energiewende in der Bundesrepublik Deutschland. Neben der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen haben die Verbände des Weiteren den gesetzlichen Auftrag Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Umfang von mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche auszuweisen. Dies gilt für alle Regionen gleichermaßen. Daher beabsichtigt der Verband Region Stuttgart nun die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans vom 22.07.2009. Vorgesehen ist die Festlegung von Vorbehaltsgebieten und die Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Der Gemeinderat hat nun folgende Stellungnahme beschlossen. Die Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaik wird grundsätzlich begrüßt. Das geplante Vorbehaltsgebiet ES-PV-09 wird abgelehnt. Es befindet sich im südlichen Bereich auf der bestehenden ICE Trasse befindet und die Anlage der Obsterzeuger-genossenschaft ist betroffen. Im nördlichen Bereich würde es einem 8-spurigen Ausbau der A8 entgegenstehen.
TOP 11: Gemeinde Köngen, Eigenbetrieb Wasserwerk:
Errichtung einer Photovoltaikanlage 25,81 kWp beim Hochbehälter "Obere Egert", Vergabe der Arbeiten
Die Arbeiten zur Errichtung einer Photovoltaikanlage beim Hochbehälter „Obere Egert“ wurden an die Fa. TK Energietechnik GmbH, Albershausen zur Angebotssumme von 38.332,00 € netto vergeben.
TOP 12: Wohnen für Geflüchtete, Mühlehof 7
hier: Vergaben
Folgende Arbeiten wurden vergeben:
Außenanlagen: Fa. Grün-Teck aus Kirchheim/Teck zum Preis von brutto € 128.016,93
Innentüren: Fa. Grupp Schreinerei aus Wernau als günstigster Bieter zum Preis von brutto € 77.552,30
Außenputz: Fa. BIMA aus Kirchheim als günstigster Bieter zum Preis von brutto € 92.992,14
Fliesenarbeiten: Fa. Fliesen Epple aus Köngen als günstigster Bieter zum Preis von brutto € 107.510,81
Estricharbeiten: Fa. Riempp Estriche aus Oberboihingen als günstigster Bieter zum Preis von brutto € 36.019,87
Malerarbeiten: Fa. Erich Eisenhardt aus Köngen als günstigster Bieter zum Preis von brutto € 46.835,37
PV-Anlage: Fa. Elektro Raichle aus Dettingen als günstigster Bieter zum Preis von brutto € 76.070,56