Kurzbericht aus der Sitzung des Gemeinderates
icon.crdate19.09.2023
Sitzung am Montag, 18.09.2023
Sitzung am Montag, 18.09.2023
TOP 1. Entwicklung HOS-Areal zwischen Bahnhofstraße und Mühlehof gegenüber der Feuerwehr mit
1. Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes
2. Vorstellung Entwurf Abgrenzungsplan für einen Bebauungsplan
3. Vorstellung Entwicklungsfläche Feuerwehr
Das HOS-Areal in Köngen soll zu einem gemischt genutzten, lebendigen Quartier am südlichen Ortseingang und an der Nahtstelle zwischen der Gemeinde Köngen und der Stadt Wendlingen am Neckar entwickelt werden. Für das Plangebiet liegt ein Masterplan des Planungsteams Blocher Partners aus Stuttgart und Planstatt Senner aus Überlingen vor. Im Masterplan werden u.a. nachfolgende Ziele verfolgt:
• Raum für Gewerbe, Büros, Dienstleistungen, Wohnen
• Raum für Grün und ein neues Erleben des Neckars
• Aufwertung Unterführung, Rad- und Fußwegeverbindung, Neckarzugang
• Aufwertung Ortseingang Köngen
• Verknüpfung der Otto- Areale in Köngen und Wendlingen sowie in Unterboihingen
• Berücksichtigung der Lärmbelastung der angrenzenden B 313
Für eine entsprechende einzuleitende städtebauliche Planung wäre die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hierzu beabsichtigt die Fa. HOS das Büro ARP, Stuttgart zu beauftragen. Somit übernimmt die Fa. HOS die Kosten der städtebaulichen Verfahren. Das Plangebiet würde eine Gesamtfläche von ca. 5,9 ha umfassen. Hier ist es wichtig auch die an die Köngener Mühle angrenzenden Flächen einzubeziehen, um einen städtebaulich geordneten Übergang zum Bauwerk der Mühle zu schaffen. Die Einleitung der entsprechenden städtebaulichen Verfahren soll in einer der nächsten Sitzungen erfolgen. Die Fa. HOS hat in diese Masterplanung eine Entwicklungsfläche für die Freiw. Feuerwehr Köngen aufgenommen. Das Feuerwehr- und DRK Gebäude stammt aus dem Jahr 1965 und ist in vielen Punkten den heutigen Anforderungen an ein Quartier für Rettungs- und Katastrophenkräfte nicht mehr gewachsen.
Beispielhaft seine hier die folgenden Punkte genannt:
• fehlende Durchfahrtsbreite bei den Toren, unter 50 cm und somit Quetschgefahr für Personen
• Spinde hinter den Fahrzeugen auch hier erhöhte Unfallgefahr
• fehlende schwarz/weiß Trennung (kontaminierte Einsatzkleidung kommt in Berührung mit der Tageskleidung)
• fehlende Duschmöglichkeiten
• Höhe der Fahrzeughalle nicht mehr ausreichend (mind. 4,5m) dadurch u.a.
• fehlende Möglichkeiten zur Lagerung von Gegenständen in Hochregalen
• Umbauten erforderlich wie aktuell beim LF20 (Ausbau Sturz)
• Zufahrtsbereich vor der Halle zur kurz (mind. 12,5 m) dadurch Schleppkurve auf Nachbargrundstück
• An und Abrückende Fahrzeuge bewegen sich im gleichen Straßenbereich
• Zahl der Stellplätze auf 21 begrenzt. Erforderlich sind aber mindestens. 50 Stellplätze
• Räume für die Jugend FW im Keller
• Gebäude entspricht nicht mehr den energetischen Anforderungen
• fehlender Übungshof
Diese Punkte kommen nicht überraschend und sind hinlänglich bekannt. In einer Studie der Fa. K-Plan aus dem Jahr 2020 wurden diese Punkte zusammenfassend dargestellt. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass ein Umbau im Bestand unwirtschaftlich ist. Insbesondere die fehlende Größe des Grundstücks in der Hirschgartenstraße 35 kann durch einen Umbau nicht kompensiert werden. Die Debatte im Gemeinderat war seinerzeit in der Tendenz von der Neubaulösung geprägt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt die Planung weiterzuentwickeln. m Rahmen der oben genannten Ausführungen wird deutlich, dass diese Planungsentwicklung für die Feuerwehr und das DRK somit von der Grundstücksfrage abhängig war. Mit der Aufnahme einer Entwicklungsfläche für die Feuerwehr in die Masterplanung ist die Grundstücksfrage nun aber lösbar. Hier wird eine Kostenneutralität für die Gemeinde im Tausch mit der bisherigen Bestandsfläche auch seitens der Fa. HOS diskutiert. Voraussetzung ist aber die städtebauliche Entwicklung des gesamten Quartiers und die Einleitung der erforderlichen städtebaulichen Verfahren. Diese äußerst positive Entwicklung muss nun zum Anlass genommen werden die weiteren Planungen voranzutreiben. Hierzu gehört als Basis ein Grundsatzbeschluss auf der im Masterplan ausgewiesenen Fläche die Planungen für ein neues Domizil der Feuerwehr weiterführen zum können. Hierzu sind nun Mittel für einen Architektenwettbewerb und die erforderliche europaweite Ausschreibung erforderlich. Diese Mittel sollen in den Haushalt 2024 aufgenommen werden. Im Übrigen soll der Grundsatzbeschluss im Rahmen einer Klausurtagung im zeitigen Frühjahr 2024 entwickelt werden.
Der Gemeinderat hat vom Masterplan Kenntnis genommen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt für die im Masterplan ausgewiesene Fläche der Freiw. Feuerwehr gemeinsam mit dem Gemeinderat im Rahmen einer Klausurtagung einen möglichen Grundsatzbeschluss zu entwickeln Die Mittel zur Fortführung der Planungen werden in den Haushalt 2024 aufgenommen.
TOP 2. Landwirtschaftliche Bewässerung
Vorstellung der Machbarkeitsstudie nach VwV gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur
Aus dem 2021 erstellten und Januar 2023 aktualisierten Strukturgutachten über die Wasserversorgungs-situation in Köngen wurde als ein möglicher Handlungsschritt eine Abkoppelung der landwirtschaftlichen Bewässerung abgeleitet. Unterstützt durch ein Programm des Landes zur Förderung gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastruktur zur Bewässerung und Frostschutzberegnung (VwV gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur) wurde daher eine entsprechende Machbarkeitsstudie durch das Büro IMS in Auftrag gegeben. Die Studie wurde vom Ministerium ländlicher Raum als Fördergeber und den zuständigen Landwirtschaftsbehörden bzw. der unteren Wasserbehörde begleitet und mit 70 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Die Ergebnisse der Studie wurden den betroffenen und interessierten Landwirten bereits am 10.05.2023 vorgestellt und von diesen zunächst zur Kenntnis genommen. Etwaig notwendige weitere Schritte seitens der Gemeinde können erst nach Evaluation der Auswirkungen der Sanierung 2. Kammer Hochbehälter Egert und Vorliegen der geplanten hydraulischen Berechnung des Wasserleitungsnetzes abgeleitet werden.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie nach VwV gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur des Büros IMS vom 14.10.2022 wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
TOP 3.Sanierung der Steinbruchstraße, hier: Vergabe der Bauleistungen
Los 1 Kanalisation, Tiefbau Beleuchtung und Straßenbau
Los 2: Tiefbauarbeiten Wasserleitung und
Los 5: Rohrleitungsbauarbeiten Wasserleitung
Die Bauarbeiten der gesamten Sanierungsmaßnahme wurden in Abstimmung mit den Stadtwerken Esslingen sowie der Netze BW in 6 Losen öffentlich ausgeschrieben, wobei die Lose 1-4 sowie 5-6 auf Grund der bautechnisch zusammenhängenden Arbeiten je nur an eine Firma vergeben werden (können).
Die Ausschreibung gliedert sich wie folgt:
Los 1 – Gemeinde Köngen: Kanalisation, Tiefbau Beleuchtung und Straßenbau
Los 2 – Gemeinde Köngen: Tiefbau Wasserleitung
Los 3 – Stadtwerke Esslingen: Tiefbau Gasleitung
Los 4 – Netze BW: Kabelbau Strom
Los 5 – Gemeinde Köngen: Rohrleistungsbau Wasser
Los 6 – Stadtwerke Esslingen: Rohrleitungsbau Gas
Durch die Gemeinde Köngen waren somit die Lose 1,2 und 5 zu vergeben. Der Auftrag für die Lose 1 und 2 ging an die Fa. Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH & Co KG aus Gruibingen unter Wertung beider Nebenangebote losübergreifend (Lose 1-4) mit der Angebotssumme für die gesamte Ausschreibung in Höhe von 2.930.693,81 € (brutto). Das Los 5 wurde an Fa. Dietrich GmbH aus Weilheim Teck mit der Angebotssumme in Höhe von 212.241,93 € (brutto) vergeben.
Nun kann mit den ausführenden Firmen der genaue Bauzeitenplan entwickelt werden. Die Anwohner werden vor Baubeginn entsprechend informiert.
TOP 4. Eigenkontrollverordnung
hier: Sachstandsbericht zum 1. Teil der Befahrung und weiteres Vorgehen
Die Eigenkontrollverordnung des Landes Baden-Württemberg verpflichtet die Betreiber von Abwasseranlagen zu einer systematischen und regelmäßigen Überprüfung und Dokumentation ihrer Anlagen. Dazu zählt auch die Untersuchung von Abwasserkanälen und -schächten. Die Gemeinde Köngen verfügt über ein rund 58 km langes Kanalnetz mit 1.900 Haltungen und 1.930 Schächten, aufgeteilt in circa
- 03 km Kanal, betrieben vom Gruppenklärwerk Wendlingen (GKW),
- 03 km Kanal, mit vorhandenen Zustandsdaten von 2021 und älter,
- 27 km Kanal, welcher im Jahr 2022 inspiziert wurde und
- 25 km Kanal, welcher 2024 inspiziert werden soll.
Zum Umfang der Eigenkontrollverordnung gehören generell die Zustandserfassung und die Zustandsbewertung.
SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG aus Weilheim/Teck wurde mit der Durchführung der EKVO beauftragt und hat die o.g. Einzelschritte für den ersten Teil (2022/2023) vorgenommen. Aufgrund des Kostenvolumens wurde die Leistung halbiert. Der zweite Teil soll ab sofort begonnen und Ende 2024 abgeschlossen werden.
TOP 5. Rohrnetzanalyse und -berechnung Wasserversorgung, hier: Vergabe der Leistung
Die letzte Rohrnetzberechnung in Köngen stammt aus dem Jahr 2005. Für die zeitlichen Abstände einer Rohrnetzberechnung gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Allgemein wird von einer Aktualisierung im Zeitrahmen von ca. 10 Jahren ausgegangen. Gleichzeitig gibt es Entwicklungen, die nun eine neue Rohrnetzanalyse erforderlich machen:
• Durch Erneuerungsmaßnahmen im Wassernetz haben sich die Gegebenheiten verändert (z.B. größere Nennweiten)
• Das Verbrauchsverhalten hat sich seit 2005 verändert, starker Verbrauchsanstieg in den Sommermonaten (Stichwort Bewässerung)
• Fehler im GIS-System (falsche Nennweiten oder falsch verbundene Knotenpunkte) oder geschlossene Schieber können bei der Kalibrierung aufgedeckt werden
• Ein auf der Rohrnetzberechnung basierter Spülplan wurde bisher noch nicht erstellt
• Die Löschwasserverfügbarkeit wird in Übersichtsplänen dargestellt (Vorteil für die Feuerwehr bei Bränden)
Die Leistungen wurde an die Stadtwerke Esslingen zum Angebotspreis von 72.000,00 Euro netto vergeben.
TOP 6. Erweiterung Kita "Burggärtle", hier: Vergabebeschluss
- Mobile Trennwand
- Innentüren
- Maler- und Lackierarbeiten
- Fenster / Sonnenschutz / Pfosten-Riegel-Fassade
Für die Erweiterung Kita Burggärtle wurden die Gewerke
a) mobile Trennwand
b) Maler- und Lackierarbeiten und
c) Innentüren
d) Fenster / Sonnenschutz / Pfosten-Riegel-Fassade öffentlich ausgeschrieben.
Die Arbeiten wurden an folgende Firme vergeben: Die mobile Trennwand ging an die Fa. Renoplan Mobilwände GmbH aus Obersulm zum Bruttoangebotspreis von 8,253,00 Euro. Die Maler- und Lackierarbeiten werden von der Fa. Kütter und Scharpf aus Esslingen zum Bruttoangebotspreis von 14.857,00 Euro ausgeführt. Die Innentüren werden von der Fa. Schwarzwaldelemente GmbH aus Lahr zum Bruttoangebotspreis von 55.259,00 Euro angefertigt. Das Gewerk Fenster/Fassade und Sonnenschutz geht an die Fa. Kupil aus Ehingen zum Bruttoangebotspreis von 273.366,00 Euro.
TOP 7. Finanzzwischenbericht Stand 31.08.2023
mit Hochrechnung Ergebnis- und Finanzhaushalt bis 31.12.2023
Ergebnishaushalt:
Bei der Hochrechnung wurden die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung bzw. die 3. Teilzahlung der Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz berücksichtigt. Bei der Gewerbesteuer konnten mit einem vorläufigen Rechnungsergebnis von 4.952 T€ bis 31.08.2023 rd. 202 T€ mehr erzielt werden als geplant (4.750 T€). Dieses Plus wird aber durch geringere Erträge bei der Grundsteuer B (-76 T€), dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (-77 T€) und den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich (-13 T€) wieder aufgefangen. Bei den Zuweisungen des Landes für laufende Zwecke (hier v.a. FAG-Zuschüsse Kitas und Schulen) ergibt sich aus der Hochrechnung auf Basis des Standes zum 31.8. zunächst ein um rd. 142 T€ niedrigeres Aufkommen als geplant. Aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung konnten bis jetzt 126 T€ an Guthabenzinsen bei einem insgesamt in Festgelder angelegten Volumen von 15.600 T€ erwirtschaftet werden. Bei entsprechender Entwicklung werden so bis Jahresende rd. 93 T€ mehr an Erträgen erzielt. Im Gegenzug wird erwartet, dass die Aufwendungen um rd. 336 T€ unter den geplanten Ansätzen bleiben. Dies gilt insgesamt für die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (-104 T€) und die Transferaufwendungen (-287 T€), u.a. mit einer um 160 T€ niedrigeren Kreisumlage, die im Plan noch mit einem Hebesatz von 28,5 % statt festgesetzter 27,8 %, angesetzt war. Zudem wirkt sich eine Umlagerückzahlung des GKW mit 162 T€ mindernd auf den Aufwand aus. Im Übrigen wurden, soweit nichts anderes bekannt, sämtliche Erträge und Aufwendungen in der Hochrechnung i.d. R. konservativ mit max. bzw. mind. den geplanten Ansätzen angesetzt. Somit kann der geplante Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.667 T€ voraussichtlich um rd. 429 T€ auf rd. 1.238 T€ reduziert werden. Im Sonderergebnis in Höhe von 1.611 T€ finden sich v.a. außerordentliche Erträge aus über Wert verkaufte Grundstücke in Höhe von 1.497 T€. In Summe ermittelt sich ein damit ein voraussichtliches Gesamt-Ergebnis in Höhe von 373 T€. Im Einzelnen wird auf die Anlage Gesamtergebnisrechnung verwiesen.
Finanzhaushalt:
In der Finanzrechnung führt diese positive Veränderung zu einem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 304 T€. Geplant war hier ein Fehlbetrag in Höhe von 129 T€. Diverse Investitionen (u.a. Erweiterung Kiga Burggärtle, Neubau Asylunterkunft Mühlehof, Kanal- und Straßensanierung Steinbruchstraße, Erschließung östlich Blumenstraße, Generalsanierung Schloss, Barrierefreier Umbau Bushaltestellen, Glasfaserausbau) werden 2023 nicht mehr bzw. nur anteilig umgesetzt oder nicht mehr schlussabgerechnet und daher auf 2024 geschoben. Dies gilt gleichermaßen für geplante, aber nicht mehr realisierbare Grundveräußerungserlöse und Investitionszuschüsse. Im Übrigen wird auch bei den Investitionen vorausgesetzt, dass die Ansätze ausgeschöpft werden, soweit nichts anderes bekannt ist. Daraus ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 2.355 T€ (geplant: 6.721 T€). In Summe führt dies zu einer voraussichtlichen Minderung des Finanzierungsmittelbestandes in Höhe von rd. 2.051€ (geplant: 6.851 T€). Zzgl. eines Saldos aus nicht haushaltwirksamen Ein- und Auszahlungen (u.a. für die Anlage von Kassenmittel in Festgelder in Höhe von 10.600 T€) in Höhe von -1.275 T€ kommt es somit zu einem hochgerechneten Zahlungsmittelbestand zum Ende des Jahres in Höhe von 8.829T€. Aktuell sind 15.600 T€ als Festgelder mit Zinssätzen zwischen 3 und 3,55 %angelegt. Der liquide Eigenmittelbestand beträgt damit zum Jahresende voraussichtlich 24.429 T€
TOP 8. Vergabevorschlag der Bürgerstiftung 2023
Der Gemeinderat hat dem Vergabevorschlag für das Jahr 2023 des Vorstandes der Bürgerstiftung zugestimmt.