Aktion „Gelbes Band“ in Köngen
icon.crdate04.09.2026
Immer häufiger werden Streuobstbäume nicht abgeerntet, sodass das Obst auf und unter den Bäumen verfault.

Immer häufiger werden Streuobstbäume nicht abgeerntet, sodass das Obst auf und unter den Bäumen verfault. Dabei lassen sich aus dem schmackhaften Obst zahlreiche Produkte wie Kuchen, Marmelade oder Saft herstellen.
Die Gründe für eine ausbleibende Ernte sind vielfältig. Oft werden die vorhandenen Mengen nicht benötigt oder die Bewirtschaftung ist aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr möglich. Um hier Abhilfe zu schaffen, beteiligt sich die Gemeinde Köngen an der Aktion „Gelbes Band“ des Landkreises Esslingen.
Im Rahmen der Aktion können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Obstbäume mit einem gelben Markierungsband aus Papier kennzeichnen. Damit wird angezeigt, dass die Früchte dieser Bäume von allen Interessierten kostenlos geerntet werden dürfen.
Die gelben Bänder können ab dem 15.09.2026 im Bauamt Köngen, Oberdorfstraße 17 (seitlicher Eingang) abgeholt werden.
Hinweise für Erntehelferinnen und Erntehelfer
Bitte beachten Sie folgende Regeln:
- Hinterlassen Sie die Wiese so, wie Sie sie vorgefunden haben.
- Klettern Sie nicht auf die Bäume.
- Brechen oder reißen Sie keine Äste ab.
- Achten Sie auf Ihre Umgebung.
- Sammeln Sie Fallobst auf oder pflücken Sie Früchte nur in erreichbarer Höhe.
Streuobstwiesen-Börse
Für die direkte Vermittlung von Obst, Dienstleistungen oder Grundstücken bietet die Streuobstwiesen-Börse die Möglichkeit, kostenfrei Inserate einzustellen oder zu suchen:
Wir freuen uns, wenn Sie Ihr nicht benötigtes Obst anderen zur Verfügung stellen und damit einen Beitrag zum Erhalt unserer Streuobstwiesen leisten.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Homepage der Obst- und Gartenbauberatung des Landkreises Esslingen.
Wichtiger Hinweis: Das freie Ernten ist ausschließlich an entsprechend gekennzeichneten Bäumen erlaubt. Die Entnahme von Obst an nicht markierten Bäumen stellt eine unbefugte Aneignung dar und kann vom Grundstückseigentümer zur Anzeige gebracht werden.

